§ 8 SGB IV Anspruch auf Arbeitsstunden
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeite seit 1999 im öffentlichen Dienst einer Kommune (Außenstelle Schwimmbad).
  Mittlerweile aber nur noch geringfügig beschäftigt nach § 8 SGB IV. 
Nun meine Frage, habe ich im öffentlichen Dienst mit diesem Arbeitsvertrag Anspruch auf meine monatlichen Stunden? Ich muss immer um Arbeitsstunden betteln, aber nach mir wurden noch neue Mitarbeiter eingestellt auf Basis der geringfügigen Beschäftigung, die im Prinzip die gleiche Arbeit machen.
Würde mich über Antwort freuen. Gruß D.T
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#2

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Auf die Stunden im Arbeitsvertrag besteht Anspruch. Wenn du deine Arbeit anbietest, aber die Stunden nicht bekommst müssen sie ggf. trotzdem bezahlt werden.
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