§44 Abs. 3 SGBXII
#1

Hallo zusammen,

in meiner "alten" VSV steht im §44 Abs. 3 SGB XII, dass die Leistungen in der Regel für 12 Monate bewilligt werden. Mir wurde aber gesagt, dass zum 01.01.17 der Zeitraum auf 6 Monate verkürzt wurde, ist das richtig? Finde dazu nämlich überhaupt nichts bei Google & Co.

Vielen Dank für die fachliche Hilfe!
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