Überstunden abgezogen wegen Unfallschäden !?
#1

Hallo,

wir sind ein Entsorgungsunternehmen in Öffentlicher Hand (Zweckverband) mit ca. 20 LKW.
Es kommt natürlich hin und wieder vor, dass ein Fahrzeug mal einen Unfall hat, hierbei handelt es sich in der Regel um kleinere Unfälle. Wir sind auch viel in unwegsamen Gelände unterwegs  wo es auch mal etwas enger wird.
Kurzum Schäden lassen sich nunmal nicht 100% vermeiden.
Es passiert aber auch nicht oft sei dazugesagt.

Nun wurde einem Fahrer, der einen Auffahrunfall verursacht hatte, die nun höhere Versicherungsprämie, die durch den Schaden entstanden ist, teilweise von seinen Überstunden abgezogen.

Meine Frage: IST DAS RECHTENS ?

Meiner Ansicht nach nicht weil grob fahrlässig hat er in meinen Augen nicht gehandelt.
Es war weder Alkohol oder sonstwas im Spiel er war halt kurz unaufmerksam.
Er hatte auch sonst keine Schäden in der Zeit in der er bei uns beschäftigt ist (10 Jahre) verursacht.

VG
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#2

Ich finde auch dass es nicht rechtens ist.
Dies ist auch im TVöD in § 3 Abs. 6 so geregelt.
"Die Schadenshaftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt"

Es gibt wohl auch ein Urteil vom BAG 11.8.1988 - 8AZR 721/85 in dem die Einhaltung eines zu geringen Abstands auf der Autobahn mit der Folge einer zu einem Unfall führenden verspäteten Reaktion durch einen LKW-Fahrer als nicht grob fahrlässig gewertet wurde.

Hier mal dem AG einen Brief schreiben mit der Forderung die abgezogenen Überstunden wieder zurück zu buchen.
Wenn sie es nicht machen, wird nur der Weg zum Anwalt bleiben. Außer der Kollege ist bei der Gewerkschaft.
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#3

(06.04.2017, 09:25)Roland schrieb:  Ich finde auch dass es nicht rechtens ist.
Dies ist auch im TVöD in § 3 Abs. 6 so geregelt.
"Die Schadenshaftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt"

Es gibt wohl auch ein Urteil vom BAG 11.8.1988 - 8AZR 721/85 in dem die Einhaltung eines zu geringen Abstands auf der Autobahn mit der Folge einer zu einem Unfall führenden verspäteten Reaktion durch einen LKW-Fahrer als nicht grob fahrlässig gewertet wurde.

Hier mal dem AG einen Brief schreiben mit der Forderung die abgezogenen Überstunden wieder zurück zu buchen.
Wenn sie es nicht machen, wird nur der Weg zum Anwalt bleiben. Außer der Kollege ist bei der Gewerkschaft.

Vielen Dank für die Antwort, ich werde es so weitergeben.
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