Überstundenzuschläge in der Jahressonderzahlung?
#1

Hallo,

unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.

In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.

Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.

Nun meine Frage:

Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Stephan
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#2

Hallo Stephan,

nach dem Wortlaut des TVöD werden Überstunden und Mehrarbeit bei der Berechnung der Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt. Dies betrifft laut Rdnr. 27 zu § 20 TVöD auch die Zuschläge.
Das gilt nicht für Überstunden die im Dienstplan vorgesehen sind.
Der Leiter des Freibads wird doch einen Plan haben, wer wann arbeitet.
Das wäre doch schon euer Dienstplan!

Was ich sehr bedenklich finde sind die 100 Wochenarbeitsstunden.
Das geht weit über die Regelung des Arbeitszeitgesetzes hinaus.
Ein Freibad mit 1,5 Stellen besetzt ist unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes meines Erachtens nicht möglich.
Euer Freibadleiter und Bürgermeister bewegen sich da auf sehr sehr dünnem Eis. Bei einem schweren Badeunfall wird die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit die Arbeitszeiten überprüfen und dann möchte ich nicht in der Haut der Verantwortlichen stecken.

Viele Grüße
Roland
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#3

Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Es ist so, dass sich die 100 Arbeitsstunden auf die 1,5 Mitarbeiter verteilen.

Also halb so schlimm mit 50Std./Woche. Dennoch fallen in der Saison ca.400 Überstunden an. Die dürfen dann aber im Winter abgefeiert werden.

Vielen Dank nochmals
Stephan
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