Als Koch von EG5 auf EG6
#1

Welche Eingruppierung ist für einen Koch in einer Kindertagesstätte im öffentlichen Dienst eher angemessen, EG 5 (grundlegende Kenntnisse) oder EG 6 (grundlegende und vielseitige Kenntnisse)? Ich bin seit 10 Jahren als Koch in einer Kita angestellt, wer kann mir Tipps oder mal eine grundlegende Entscheidung für diesen Berufszweig im öffentlichen Dienst geben?

Vielen Dank!!
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#2

Grundsätzlich ist E5 plausibel. Auch greifen nicht die von dir genannten Heraushebungsmerkmale. Diese sind für den allgemeinen Verwaltungsbereich heranzuziehen.
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#3

Wenn ich hier im Kommunalforum die Liste der einzelnen EG`s durchgehe ist Koch in der EG6 aufgeführt nicht aber in der EG5.
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#4

Du darfst die Liste nicht überbewerten. Es handelt sich nur um Beispiele anhand von Stellenanzeigen. Du musst natürlich die konkreten Tätigkeiten bewerten. Aber werfe doch selbst auch einen Blick in Stellenanzeigen, zum Beispiel den Stellenmarkt hier im KommunalForum

Die Hessische Landesfeuerwehrschule bietet da zum Beispiel für Köche mit Berufserfahrung eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 7 TV-H (wobei der TV-H natürlich nicht mit dem TVöD identisch ist).
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#5

Hallo, ich denke dass Dir eher die EG 6 zustehen würde, sofern Du für die Küche auch als Verantwortlicher fungierst. Und wenn Du eine 3jährige Ausbildung gemacht hast, dann müsste das ja ähnlich wie bei den Hausmeistern sein, die auch in der EG 6 eingruppiert sind.
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#6

Man ist so eingruppiert wie die übertragenen Tätigkeiten wert sind. Ausbildung ist irrelevant. Ein Arzt, der als Pförtner arbeitet, wird auch nur wie ein Pförtner bezahlt und nicht wie ein Arzt.
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#7

(16.06.2020, 07:37)Gast schrieb:  Man ist so eingruppiert wie die übertragenen Tätigkeiten wert sind. Ausbildung ist irrelevant. Ein Arzt, der als Pförtner arbeitet, wird auch nur wie ein Pförtner bezahlt und nicht wie ein Arzt.

Das ist falsch. Die Aussage ist nur im allg. Teil der Entgeltordnung korrekt. Im besonderen Teil der Entgeltordnung gibt es Bereiche, wo man eine Entgeltgruppe höher eingruppiert ist, wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat.
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#8

Also Ich meine, wenn Du die Küche eigenständig bewirtschaftest und sozusagen "Alles" alleine machst, dann sollte Dir die EG 6 zustehen. Solltest Du aber einem anderen Koch, sozusagen unter Anleitung, unterstellt sein ist es eher die EG 5. Würde ich jetzt so sehen. Aber vielleicht bekommst Du auch noch andere brauchbarere Meinungen. LG
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#9

(29.03.2020, 13:41)Gast schrieb:  Grundsätzlich ist E5 plausibel. Auch greifen nicht die von dir genannten Heraushebungsmerkmale. Diese sind für den allgemeinen Verwaltungsbereich heranzuziehen.
Dem kann ich leider nicht beipflichten, da die vom Fragesteller genannten Heraushebungsmerkmale korrekt sind. Sie gelten auch für den sonstigen Innen und Aussendienst, denn der Beruf Koch ist kein handwerklicher Beruf, lediglich wachen die Industrie- und Handelskammern (IHK) über die geltende Ausbildungsordnung. Somit dürfte tatsächlich die EG 6 entsprechend den Anforderungen in Betracht gezogen werden mit Bezug auf gründliche und vielseitige Kenntnisse !
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