Amtsarzt Termin auf eigenen Wunsch
#1

Hallo,

ich wurde in der 2. Qualifikationsebene (Justiz) in der zweiten verlängerten Probezeit als Beamter auf Probe entlassen. Mein Problem in den Stellen vorher gab es oft Ärger da die Stellen schwierig waren. Die oberste Dienstbehörde gab zu das die Einsatzorte nicht ideal sind und für die Beurteilung der Probezeit nicht ideal waren. Aus diesem Grund wurde die Probezeit 2x verlängert. Mein letzter Einsatzort war die oberste Dienstbehörde selbst. Hier litt ich aber unterkant an einer Virusinfektion, die die Konzentrationsfähigkeit stark leiden lässt. Diese Erkrankung dauert bis zur Ausheilung über 1 Jahr und wurde erst spät diagnostiziert. In der Krankheitsphase wurde ich schließlich endgültig entlassen. Obwohl von Fachärzten eine ausführliche Bescheinigung über diesen Zeitraum vorlag, aus der hervorgeht das eine anspruchsvolle Leistung nicht in diesem Zeitraum nicht besteht und bestehen kann. Meine Behörde ist der Meinung das spielt keine Rolle da die Entlassungsgründe bereits vorher vorgelegen haben. (Im Zeitraum vorher ist die Dokumentation der Behörde darüber mangelhaft). 
Meine Frage ist jetzt ob ich über den Amtsarzt feststellen lassen kann ob eine Entlassung in diesem Zeitraum überhaupt möglicht ist? Oder ob die Probezeit weiter verlängert werden muss bis die Erkrankung ausgeheilt ist? Meine Behörde lehnte dies ab mit der Begründung sie könnten die Probezeit nicht weiter verlängern ohne mich übernehmen zu müssen. Meine konkrete Frage ist ob ich selbst einen Feststellungstermin beim Amtsarzt aktivieren kann? Meine Behörde lehnt das natürlich ab, da die Feststellung zu deren Nachteil ausgehen könnte. 

Gruß
Chris
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#2

Die Feststellung könnte der Amtsarzt nicht treffen. Das ist außerhalb seiner Zuständigkeit.

Wenn du gegen die Entscheidung vorgehen willst brauchst du keinen Amtsarzttermin sondern einen guten Fachanwalt. Selbst damit sieht es schlecht aus, weil ich aus deiner Sachverhaltsschilderung keinen Fehler deines Dienstherren erkennen kann. Wurde die Maximalzeit der Zeit für die Verbeamtung auf Probe ausgereizt?
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#3

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Die Maximalzeit wurde nicht ausgereizt. Ich war 3 Jahre in der Probezeit, die Maximalzeit ist 5 Jahre. Ich habe eine Anwalt, er meint möglicherweise wurden Verfehlungen nicht richtig Dokumentiert. Die eingesetzten Stellen waren problematisch, durch die mehrfachen Wechsel der Stellen ist dieses Argument aber nicht so relevant. Die fehlende Dokumentation schon. Ich bin persönlich der Meinung die letzte Verlängerung wurde nur mit der Absicht genehmigt um abschließend die Entlassung richtig zu Dokumentieren, da dies vorher nicht eindeutlig erfolgt ist.
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#4

Soweit im anzuwendenden Beamtenrecht die Möglichkeit der Beantragung der Verlängerung der Probezeit durch den Beamten besteht, wurde diese beantragt?

" Meine Behörde lehnte dies ab mit der Begründung sie könnten die Probezeit nicht weiter verlängern ohne mich übernehmen zu müssen."

Ist diese Begründung aktenkundig? Als Argument für die Dienststelle gefährlich. Maßstab für die Verlängerung muss die Wahrscheinlichkeit sein, dass die Bewährung noch möglich ist.
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