Arbeitsunfähigkeit: Muss ich die genaue Krankheit nennen ?
#1

Hallo,
bei uns hat es sich eingebürgert, dass man sich bei Krankheit telefonisch beim Vorgesetzten krankmeldet. Bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss man noch eine AU- Bescheinigung vorlegen.
Mir geht es um das Telefonat mit dem Vorgesetzten: Dieser fragt bei der Gelegenheit nach der genauen Krankheit, den Beschwerden, usw. Das Gespräch empfinde ich als scheinheilig, da der Vorgesetzte durch die Stimme, durch Übertreibungen usw. vermittelt, dass er davon ausgeht, dass man blau macht.
Daher meine Frage: Bin ich beamtenrechtlich verpflichtet, diese unwürdigen Gespräche zu führen und insbesondere meine genaue Krankheit zu benennen ? Oder reicht es aus zu sagen, bzw. ausrichten zu lassen bzw. auch nur per Mail mitzuteilen, dass man krank ist und wie lange voraussichtlich ? Auf der AU-Bescheinigung steht doch auch nicht die genaue Diagnose. Und wenn mein Vorgesetzter krankgeschrieben ist, erfahre ich auch nicht die Gründe.
Vielen Dank
Thomas
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#2

Nein. Was Du hast, geht niemanden was an, wenn Du das nicht sagen willst.
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#3

Guten Morgen,

diese Dinge sollten schriftlich festgelegt sein. Üblicherweise in der
sogenannten 'Allgemeinen Dienstanweisung'.

Hier der entsprechende Passus aus der unseren.

'5.4 Fernbleiben vom Dienst

Wer wegen Erkrankung nicht zum Dienst kommen kann, hat dies, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt, möglichst bald nach Dienstbeginn, spätestens bis 09.00 Uhr, dem Amtsleiter schriftlich, mündlich oder fernmündlich mitzuteilen oder mitteilen zu lassen. Amtsleiter melden sich bei ihren Vertretern ab.

Der Amtsleiter meldet die Abwesenheit des Mitarbeiters telefonisch vorab an die Personalabteilung und gibt die Krankmeldungen (Formular) dann unverzüglich weiter. Schlüssel zu Kassen oder sonstigen Dienstbehältnissen sind auf zuverlässige Weise dem Amtsleiter möglichst bis zum Dienstbeginn zuzuleiten. Spätestens am 4. Tag der Dienstunterbrechung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer vorzulegen. Kann der Dienst zu dem vom Arzt bescheinigten Zeitpunkt nicht wieder aufgenommen werden, bedarf es rechtzeitig einer neuen ärztlichen Bescheinigung. In Zweifelsfällen und bei längerer Krankheit kann eine amtsärztliche Untersuchung entsprechend der tariflichen und beamtenrechtlichen Regelungen veranlaßt werden.

Wer dem Dienst fernbleibt, ohne wegen Krankheit arbeitsunfähig zu sein, hat dies bis vormittags 09.00 Uhr dem Amtsleiter anzuzeigen, wenn er einen Urlaubsantrag nicht rechtzeitig stellen oder eine Anzeige nicht rechtzeitig erstatten konnte. Dabei sind die Gründe anzugeben und auf Verlangen glaubhaft zu machen. Amtsleiter melden sich bei ihren Vertretern ab.

Die Amtsleiter sind verpflichtet, für Krankheitsfälle Vertretungsregelungen zu schaffen.'

Somit ist es bei uns klar geregelt. Schau mal in Euere Dienstanweisungen/Ortsrecht.

Gruß
smokie
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#4

Er muss nicht sagen welche Krankheit er hat.
Das darf ein AG nicht verlangen.
Floeppy1
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