Aufstieg in den gehobenen Dienst - Angestelltenprüfung II ?
#1

Hallo,
habe eine Frage bezüglich des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Nach meiner Berufsrückkehr bin tätig. Meine Anstrengungen bezüglich einer Aufstiegsfortbildung (Angestelltenprüfung II) vor etwa 2 Jahren wurden durch meine Vorgesetzte blockiert, mit der Aussage "dann verlassen Sie uns". Ich habe damals einen Antrag auf Freistellung für den wöchentlichen Seminartag gestellt; die Kosten hätte ich selbst übernommen. Meine Chefin meinte, ich sollte meine Arbeitszeit auf vier (statt 5 Tage) verlegen und die Fehlzeit für den wöchentlichen Seminartag einarbeiten. Dies war mir aufgrund meiner beiden schulpflichtigen Kinder nicht möglich. Inzwischen bin ich 50 Jahre und ich bereue es, dass mich meine Chefin hier sprichwörtlich im Regen stehen ließ.
Ich frage mich nunmehr, ob in meinem Alter und mit langjähriger Berufserfahrung die Angestelltenprüfung II für den Aufstieg in den gehobenen Dienst unabdingbar ist.

VG
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#2

Moin,

man kann über 40 in EG 9-12 nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen ohne den VL II eingruppiert werden. Dazu müssen einem allerdings Tätigkeiten dieser Entgeltgruppen übertragen werden. In normalen Ausschreibungsverfahren wird der VL II für diese Entgeltgruppen in aller Regel gefordert. Es kann Ausnahmen geben (bei uns z.B. wenn es keine Bewerber mit dieser Qualifikation gibt), diese dürften aber selten sein. Der andere Fall ist der, dass mindestens 50% des Arbeitsplatzes sich schleichend dahin entwickelt haben und dann irgendwann die Voraussetzungen der EG 9 erfüllen (kommt aber auch nicht so häufig vor, meist dann wenn Vorgesetzte geschlafen haben und Notwendigkeiten zur Neuorganisation verkannt haben).

Grüße
1887
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