Auskunftserteilung
#1

Hallo Zusammen,

ich bitte mal um eine Einschätzung, wer Ihrer Meinung nach gem. LPVG Auskünfte über die in der Sitzung gefassten Beschlüsse gegenüber den Sachbearbeitern der Dienststelle erteilen darf. Unmittelbar nach den Sitzungen rufen Personalsachbearbeiter zur Beschleunigung des Verfahrens im Personalratsbüro an, um sich  nach dem Ergebnis der einzelnen Vorlagen zu erkundigen, weil diese auf dem Postweg erst zwei bis drei Tage später dort eingehen. Nun zur Frage: Darf außer der/dem Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/-in überhaupt jemand gegenüber den Sachbearbeitern Auskünfte erteilen (z. B. Büropersonal, einzelne Mitglieder?), wenn diese nicht erreichbar sind und welche Konsequenzen hat eine evtl. versehentlich falsch erteilte  Auskunft? Als Beispiel: Einer Einstellung wird nicht zugestimmt; wegen der Eilbedürftigkeit, wird telefonisch beim Personalrat nachgefragt und eine falsche Auskunft erteilt, so dass der Personalsachbearbeiter den Arbeitsvertrag rausschickt ...
Vielen Dank im Voraus.
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#2

014 ,
offiziell kann das je nach Bundesland anders geregelt sein. Da müsste man jetzt wissen, welches LPVG gemeint ist.

Grundsätzlich ist es aber doch so, dass die/der PR-Vorsitzende den Personalrat im Rahmen der dort gemachten Beschlüsse vertritt.

Also ich würde sagen, die/der Vorsitzende oder die Vertretung dürfen Auskunft geben.

Nun könnte man noch prüfen, ob andere PR-Mitglieder vielleicht ihre Schweigepflicht brechen würden oder nicht und ob der Mitarbeiter der Dienststelle überhaupt berechtigt ist, diese Frage zu stellen Icon_cry  (denn er hat ja bestimmt keine Vertretungsvollmacht vom Dienststellenleiter).
Einfacher ist es vielleicht, bei einer Vorab-Abfrage eine unverbindliche Auskunft zu geben und darauf hinzuweisen, denn auch der Vorsitzende kann sich ja irren. Ich meine dass nur die Schriftform verbindlich ist. Icon_wink

Interessanter Diskussionspunkt. D020  Ich bin mal gespannt.
LG
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#3

Im BPersVG ist es wie folgt. In den LPVG kann es verschiedene Abweichungen geben.

Die Ablehnung einer Personalmaßnahme erfordert die Schriftform. Die Übermittlung des Ergebnisses ist Sache des PR-Vorsitzenden (ggf. Vertretung). In der Gruppe (Tarifbeschäftigte, Beamte) welcher der Vorsitzende nicht angehört zusammen mit dem Vertreter der Gruppe im Vorstand (ggf. Vertretung).

Das Ergebnis (Zustimmung/Ablehnung) kann m.E. unverbindlich auch von einem anderen PR-Mitglied oder dem Büro der Dienststelle genannt werden.

Sinnvoll ist im Gremium und mit der Dienststelle ggf. Absprachen zu treffen. Bei uns ist es so, dass eilige Vorgänge direkt nach Entscheidung im Plenum an die Dienststelle gehen. (Wie kommt es bei euch zu einem Postweg von 2-3 Tagen? Ihr tagt nicht am Ort wo das Personalreferat sitzt? Beachtet, dass ihr die Frist z.B. bei Ablehnung nur bei rechtzeitigen Zugang bei der Dienststelle einhaltet.

Die Dienststelle bekommt bei uns unverbindlich die Beschlussübersicht vorab. Das sind aber halt Absprachen die wir mit der Dienststelle getroffen haben.

Im Gremium ist klar, dass solche Kommunikation über den Vorstand und nicht irgendein Mitglied läuft.PR- Büro informiert Dienststelle nur in Abstimmung mit dem PR bzw. dem Vorstand/Vorsitz.

Eine falsche mündliche Auskunft wird nur in seltenen Fällen Rechtsverbindlichkeit erlangen.
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