BL2/AL2 Voraussetzungen
#1

Ich möchte den Beschäftigtenlehrgang 2 machen, ehemals AL 2. In meiner Behörde (Bayern) gibt es aber sehr viele Voraussetzungen wie die Platzziffer in der Abschlussprüfung. Ich kann aber nirgendwo finden, ob das überhaupt rechtmäßig ist, denn eigentlich muss man die Prüfung nur bestanden haben und eine gewisse Arbeitserfahrung haben. Könnt ihr mir vielleicht sagen, in welchen Gesetzen steht, dass die Behörde selber Voraussetzungen erstellen darf?

Gruß Isilay
Zitieren
#2

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf den Beschäftigtenlehrgang 2. (Außer ggf. in Bundesländern mit Prüfungspflicht wenn man entsprechende Aufgaben übertragen bekommen hat.)

Da es keinen Anspruch auf den Lehrgang hat kann der Arbeitgeber selber die Auswahl regeln. Dabei sind ggf. die Rechte des Personalrates zu beachten.

Natürlich kannst du den Lehrgang auf eigene Kosten und in deiner Freizeit machen. (Soweit du einen entsprechenden Anbieter findest.)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- A II Voraussetzungen und Bewerbung

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers