Beamte vor Tarifbeschäftigte bei Stellenbesetzungen?
#1

Hallo,
mir wurde vorübergehend eine Leitungsfunktion übertragen, die ich bisher sehr gut ausgeführt habe (laut Feedback).
Nun soll diese Leitung dauerhaft besetzt werden. Mein Vorgesetzter würde mich gerne als Tarifbeschäftigten (TV-L Bayern) auf die Funktion dauerhaft setzen, was natürlich auch eine Höhergruppierung (in E12) bedeuten würde.
Nun hat aber die Personalabteilung ein Veto eingelegt mit der Begründung, dass haushaltsrechtlich erstmal ein verfügbarer Beamter A12 des gleichen Sachbereiches in diese Funktion kommen muss. Es gibt zwar einen, der ist jedoch fachlich, menschlich und vom Verhalten nicht geeignet (es kann auch sein, dass der eine Leitung gar nicht will - weil der danach nicht strebt und nicht mehr Geld erhalten würde).
Da die Besetzung durch mich (Fachlichkeit ist vorhanden) eben eine Höhergruppierung auslösen würde, wäre das haushaltsrechtlich nicht durchführbar. Das kann doch nicht sein und wäre in meinen Augen eine absolute Diskriminierung gegenüber Tarifbeschäftigten. Somit könne man ja nie in eine höhere Entgeltgruppe kommen.
Weiß da jemand Rat?
Wäre super - vielen Dank
Jan
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#2

Das hat ja erstmal nichts mit Beamten/Tarifbeschäftigten zu tun. Wenn man jemanden hat der die Aufgabe ohne Mehrkosten übertragen bekommen kann spricht dafür erstmal einiges. Dies wäre auch der Fall, wenn es einen Tarifbeschäftigten mit E12 gäbe der nicht ausgelastet ist oder aber keine Aufgaben nach E12 hat. Ebenso beim Beamten mit A12.

Ob der Beamte will spielt auch erstmal keine Rolle. Dies könnte der Dienstherr alleine entscheiden.

Falls der Beamte mit A12 amtsangemessen beschäftigt ist und eine frei Stelle nach A12/E12 zur Verfügung steht könnte die Behörde die Stelle ggf. ausschreiben.
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#3

Gast schrieb:Das hat ja erstmal nichts mit Beamten/Tarifbeschäftigten zu tun. Wenn man jemanden hat der die Aufgabe ohne Mehrkosten übertragen bekommen kann spricht dafür erstmal einiges. Dies wäre auch der Fall, wenn es einen Tarifbeschäftigten mit E12 gäbe der nicht ausgelastet ist oder aber keine Aufgaben nach E12 hat. Ebenso beim Beamten mit A12.

Ob der Beamte will spielt auch erstmal keine Rolle. Dies könnte der Dienstherr alleine entscheiden.

Falls der Beamte mit A12 amtsangemessen beschäftigt ist und eine frei Stelle nach A12/E12 zur Verfügung steht könnte die Behörde die Stelle ggf. ausschreiben.

Du meinst, dass einiges dafür spricht - aber ich brauche kein Gefühl sondern eine rechtliche Belastbarkeit. Ist dies (haushalts-)rechtlich so vorgeschrieben. Weil ansonsten geht es ja auch nicht nach dem billigsten Angebot sondern nach dem wirtschaftlichsten. Wenn ich alle Voraussetzungen habe und insbesondere die fachliche und soziale Kompetenz, dann müsste ich ja das "wirtschaftlichste" Angebot sein.

Und es handelt sich hier um eine Leitungsfunktion. Wenn ein Ingenieur gesucht werden würde, dann man auch nicht einfach einen beliebigen Beamten da drauf setzen.
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#4

Hallo, das Thema würde mich auch mal interessieren. Gibt es hierzu keine Rechtsgrundlagen? Wenn nicht, dann dürfte es diese Regelung ja auch nicht geben?!
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