05.06.2011, 11:11
Hallo,
meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte, die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, dass sich dann bis zum nächsten Hilfepan ( 6 Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule (frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck, dass sie darunter leidet, nicht in Ihrer Familie zu leben und dass auch das Umfeld, in dem sie da lebt, Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben ?
Diana
meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte, die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, dass sich dann bis zum nächsten Hilfepan ( 6 Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule (frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck, dass sie darunter leidet, nicht in Ihrer Familie zu leben und dass auch das Umfeld, in dem sie da lebt, Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben ?
Diana