Befristete Planstelle - erst ohne, dann mit Sachgrund
#1

Hallo liebe Forengemeinde,

aus aktuellem Anlass interessiert mich folgende Frage: 

Ist es rechtens, eine Planstelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen und anschließend erneut zu befristen, dann aber mit Sachgrund?
Bis dato dachte ich, dass eine Planstelle zügig, jedenfalls aber nach Ablauf der ersten Befristung, entfristet wird. Immerhin ist es ja eine Planstelle. 

Oder ist der Arbeotgeber hier völlig frei und ich auf dem Holzweg?
Ist das ein übliches Vorgehen im ÖD?

Auf eure Antworten bin ich gespannt :-)
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#2

Aus der haushaltsrechtlichen Möglichkeit einen Dauervertrag zu schließen ergibt sich keine Pflicht dies auch tatsächlich zu tun. Wenn tatsächlich ein Tarifbeschäftigter auf der Planstelle geführt wird muss diese ggf. nach einiger Zeit in eine Stelle für Tarifbeschäftigte umgewandelt werden. Aber auch daraus folgt kein Recht für den befristeten Beschäftigten die Stelle zu bekommen.

Die Behörde riskiert mit der Praxis die Stelle irgendwann zu verlieren.

Befristungsrechtlich spielt es nur eine Rolle ob ein hinreichender Sachgrund vorliegt.

Im kommt durchaus vor, dass die ein oder andere Dauerstelle nicht genutzt wird.
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