Beschäftigter sucht den PR auf
#1

Hallo liebe Kollegen

Unser Gremium versucht zum ersten mal über Fallbeispiele mit dem BayPVG zu arbeiten, um mehr Sicherheit mit den Art. zu bekommen. Da wir letztes Jahr neu wählen mussten versuche ich als Vorsitzender etwas Sicherheit im BayPVG zu schaffen,  

Fallbeispiel 1 /

Ein Beschäftigter in der Kreisgeschäftsstelle hat ein dringendes Problem, das nach seiner Meinung für Ihn nicht Aufgeschoben werden kann, so dass er mit einem Personalrat besprechen möchte. Der Vorsitzende ist erkrankt und dadurch Telefonisch nicht erreichbar, deshalb wendet er sich an ein anderes Personalratsmitglied das in der Sozialstation an diesem Tag Büro Dienst hat. 

Wenn ich alle Artikel richtig habe sollten es diese Ermöglichen
Art 43 (3) sonstiger Inanspruchnahme des PR hat keine Minderung der Besoldung oder Arbeitsentgelt zur folge
Art 43 RN 4 (abs.3) Nach Abs.3 2.Alt unsw,
Art 46 (2) RN 3 RN 5 RN 6

Nun zu meiner Frage: Liege ich da richtig beziehungsweise gibt es noch andere die ich übersehen habe?

schon mal danke für die Antworten

Gruß
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#2

Ich sag mal das siehst du richtig.
Bei der Benennung von Randnummern solltest du die Lektüre mit dazu angeben. In meiner Kommentierung zum BayPVG steht vermutlich was anderes als bei dir.
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#3

hallo
Ist BayPVG Auflage 9.
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#4

Ich würde mir eine Loseblattsammlung mit Kommentar für das BayPVG und für den TVöD zulegen. Hier kann man sehr viel rauslesen.
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