Beschäftigungsverbot im Sozialamt
#1

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf.

Vielen Dank !
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#2

warum nicht?
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#3

Hallo,

(24.08.2012, 08:40)frage61 schrieb:  Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob eine schwangere Mitarbeiterin weiter im Sozialamt beschäftigt werden darf.

Was ist am Sozialamt so besonderes, dass solch eine Frage gestellt wird ?

Wenn man in einer Abteilung arbeitet, die die ganz bösen Buben und Mädels betreut,
könnte man evt. einen Antrag stellen, dass man vom Publikumsverkehr befreit wird.

Ansonsten ist die Arbeit auf dem Sozialamt nicht anders, als in jeder anderen Kommunalen Dienststelle.

Gruß Merger

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#4

Langsam frage ich mich allen Ernstes was für ein Horrorladen ein Sozialamt oder ein Jobcenter sein muß und wie ich das seit 7 Jahren aushalte.
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#5

Es geht nicht um böse Buben, Horrorläden o.ä.

Es geht um Ansteckungs- und Infektionsgefahren. Da mir bekannt ist, dass z.B. in Jugendämtern und Ausländerbehörden zum Teil Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden, scheint mir meine Frage nicht unbedingt unlogisch zu sein.
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#6

Das hast Du aber nicht nur im Sozialamt sondern überall. Schließlich kann man Dich nicht 9 Monate einsperren ohne Kontakt zu Kunden oder Kollegen.
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#7

Vielleicht kann man sich an den Arbeitsfeldern Lehramt und Erzieher/innen orientieren. Ohne es ganz konkret benennen zu können - dort gibt es Einschränkungen für Schwangere bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Allerdings nicht über neun Monate.
Pumukel
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#8

Moin,

die Frage sollte der Betriebsarzt im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz beantworten. In der Regel sind aber Maßnahmen denkbar, die einen weiteren Arbeitseinsatz ermöglichen (z.B. nur noch Sachbearbeitung ohne Kundenkontakt, Einsatz in anderer Abteilung).

Grüße
1887
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#9

Dann hat sie aber immer noch Kontakt zu Kollegen. Oder haben Sozialhilfebezieher andere und gefährlichere Keime als andere Menschen?
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#10

(24.08.2012, 15:58)frage61 schrieb:  Es geht nicht um böse Buben, Horrorläden o.ä.

Es geht um Ansteckungs- und Infektionsgefahren. Da mir bekannt ist, dass z.B. in Jugendämtern und Ausländerbehörden zum Teil Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden, scheint mir meine Frage nicht unbedingt unlogisch zu sein.

Wenn überhaupt, kann dies nur für den Publikumsverkehr zutreffen und jeder Amtsleiter wird hier Verständnis zeigen und einer internen Umbesetzung zustimmen. Icon_wink

Sollte dies nicht ausreichen, würde ich empfehlen vollständig zuhause zu bleiben und ein steriles Zimmer mit Luke für die Versorgung von Nahrungsmittel zu wählen. Icon_evil

Denn auch bei Familienangehörigen, Freunde, Ehemann und sonstigen Personen könnte man sich anstecken.

Gruß



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#11

Hallo zusammen,

die Eingangsfrage ist gut und hat durchaus ihren Sinn. Ich arbeite selbst seit 11 1/2-Jahren in der Sozialhilfe-/SGB XII-Sachbearbeitung. Was ich im Laufe der Jahre bemerke bzw. bermerkt habe, sind zweierlei Sachen:

1.) die Kundschaft wird "anspruchsvoller". Die Leute kennen ihre Rechte besser als früher, informieren sich vielschichtig, beispiels-
weise im Netz. Getreu dem Motto "Wissen ist Macht" steigt bei den KundInnen die Bereitschaft zur Konfrontation. Viele -
jedoch zum Glück nicht alle - vergessen dabei hin und wieder die Gepflogenheiten eines vernüftigen Streites mit dem Gegen-
über. Wer nun schwanger ist, bei dem kann - muss aber nicht - die psychische Belastbarkeit zumindest an manchen Tagen so
heftig eingeschränkt sein, dass die betroffene Kollegin mit der Situation schlechter klar kommt, als vor der Schwangerschaft.
2.) beinahe in jedem Sozialamt herrscht chronische Personalnot bzw. eine erschreckend hohe Fluktuation. Die Arbeitsverdichtung
ist somit schon im "normalen Zustand" nur schwer auszuhalten.

Der Weg zu einem generellen Beschäftigungsverbot ist lang ... ich rate schwangeren Kolleginnen in Gesprächen dazu, einfach auf sich und die Signale ihres Körpers zu hören. Das werdende Kind ist auf jeden Fall wichtiger als das Geschäft. Kreislaufprobleme treten in nahezu jeder Schwangerschaft einmal auf, für eine zeitlich befristete Krankmeldung dürfte es also in jedem Fall reichen.

Im Übrigen kann es schon ausreichen, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (Höchstarbeitszeit, Möglichkeit zum Aufsuchen eines Ruheraumes, ...) zu kennen und die Umsetzungen beim Arbeitgeber entsprechend einzufordern.

Gruß,
J.
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