Besetzung von Ausschüssen u. Gremien
#1

Hallo,
wir sind ein PR mit zwei Listen. 
Unser PR-Vorsitzende hat jetzt für die internen und hausweiten Gremien ( wo der PR vertreten ist) Listen erstellt, wo viele Ersatzmitglieder für die Arbeit
drauf sind. Die ordentlichen Mitglieder des PR ( von der unterlegenen Liste) wurden überhaupt nicht gefragt, ob sie solch eine Gremienarbeit 
machen möchten.
Ist so etwas ok?  Wie bzw. wann darf ein Ersatzmitglied auch interne PR-Arbeit machen?

Gruß
Ratlos
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#2

Die Besetzung der Gremien ist m.E. eine Aufgabe des Gremiums. D.h. der PR-Vorsitzende kann dies nicht alleine entscheiden sondern braucht eine Zustimmung im Gremium.

Ersatzmitglieder dürfen grundsätzlich nur PR-Arbeit machen wenn diese als Ersatzmitglied in die Funktion eintreten. Also z.B. wenn entsprechend viele Personen aus dem PR zum Termin des anderen Gremiums an der PR-Arbeit gehindert sind.

Habt ihr im Gremium schon mal über die Benennung in Gremien gesprochen?
Gibt es einen tiefen Konflikt zwischen den beiden Listen?
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#3

Hallo,
der Vorsitzende hat gestern die entsprechenden Listen an alle (auch Ersatzmitglieder) geschickt, wo die einzelnen Aufgaben bereits
verteilt waren. Im Gremium ist da nie drüber abgestimmt worden. Da wir aber mit unserer Liste weit hinten liegen, wäre eine Abstimmung
eh nicht sinnvoll.
Was mich aber ärgert, ist die Tatsache, dass selbst Listenmitglieder auf den hinteren Plätzen der anderen Liste in Gremien mitarbeiten sollen,
die ordentlichen Mitglieder aber nicht. 
Zerstritten würde ich die Stimmung nicht nennen. Aber es wird halt vieles gemacht, ohne im Gremium abzustimmen...
Uns bleibt "nur", darauf zu achten, dass das Gesetz eingehalten wird.
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#4

Hallo,
bist Du alleine mit Deiner Meinung oder findest Du Mitglieder im Gremium, die auch so denken wie Du?
Also, Du hast natürlich Recht. Wie schon betont wurde, treten Ersatzmitglieder immer dann ein, wenn ein gewähltes reguläres Gremiumsmitglied wirklich ausfällt. Daher kann ic mir nicht vorstellen, dass Ersatzmitglieder Aufgaben für den Personalrat vornehmen. Es sei denn das Ersatzmitglied wird durch Ausfall eines regulären Personalratsmitgliedes zum ordentlichen Mitglied.
Aber,.... wo kein Kläger, da kein Richter!
Übrigens, bei uns denkt man ähnlich.
LG
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#5

Die Frage zu Besetzung von Ausschüssen, Gremien mit Ersatzmitgliedern kommt anscheinend häufiger auf.

Aus meiner Sicht macht es in einem funktionierenden Gremium gar keinen Sinn auf Ersatzmitglieder auszuweichen. Auch weil hier Entscheidungen des Gremiums vorbereitet werden, Infos ans Gremium weitergegeben werden etc. Im Einzelfall kann ggf.,wenn dies die Zustimmung des gesamten Gremiums findet, die Hinzuziehung eines Ersatzmitglieds z. B. bei Langzeiterkrankung eines PR-Mitglieds notwendig sein.

Ansonsten sollte das Gremium breit genug aufgestellt und das Interesse bei den regulären Mitglieder vorhanden sein, sich hierbei entsprechend zu beteiligen.

VG
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