Beteiligungsvorlagen LPVG NW
#1

Hallo,
ich habe mal gelernt, dass es sich bei Personalmaßnahmen immer um "Einzelmaßnahmen" handelt. Wenn jetzt mit nur Einer Vorlage die Zustimmung für 5 Personen eingeholt wird mit der Bitte, den beantragten Maßnahmen zuzustimmen, ist das zulässig oder nicht?
M.E. hätte hier für jede einzelne Person eine Vorlage erfolgen müssen. Die DS argumentiert, dass der Aufwand beispielsweise wenn für 50 Personen einzeln Überstunden beantragt würden, zu hoch sei. Ich finde leider an keiner Stelle einen Hinweis, ob eine Bündelung von Maßnahmen in nur einer Vorlage zulässig ist oder nicht.
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#2

Der Arbeitgeber kann schreiben was er will, er muss die Beteiligungstatbestände auch nicht benennen. Er kann dies also formlos machen, muss die Maßnahme aber bei Bedarf begründen. Daraus folgernd, darf der Arbeitgeber auch Maßnahmen bündeln.

Es obliegt dem PR letztendlich zu entscheiden, wie er über die Zustimmungsanträge entscheidet, ob "einzeln" oder "gebündelt".
Eigentlich müsste über jede Maßnahme "einzeln" entschieden werden, wenn jedoch Überstunden für eine Gruppe beantragt werden, gibt es meines Erachtens keinen Grund, darüber NICHT gebündelt abzustimmen, wenn die Sachverhalte gleich sind. Wir im Personalrat fassen darüber vorab einen Beschluss.
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#3

Hallo,
der Arbeitgeber kann doch den Antrag stellen, dass Überstunden im Fachbereich XY angeordnet werden. Dafür muss er doch keine Einzelpersonen benennen.
Der Personalrat sollte nur darauf achten, dass die Höchstzahl der Überstunden und der Zeitraum in denen diese Stunden anfallen sollen genannt wird, denn sonst hat er schnell eine Dauerfreigabe erteilt.
LG
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