Bewerbungsverfahren, Vergleich der Bewerber
#1

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Ich arbeite in einer Kommune. Ich habe mich auf eine interne Stelle beworben, diese Stelle ist in E 10 ausgeschrieben, derzeit habe ich E 9c.

Ich scheide wegen einem zweifachen Nachteil angeblich aus (aufgrund der Entgeltgruppe).
Ich hatte im Beurteilungszeitraum 2010 - 2014 die Entgeltgruppe E 8 inne.
Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass es an der neuen Eingruppierung der Entgeltgruppe E 9 mit a,b und c liege. Auf meinen Einwand, das gilt erst ab 01.01.2017 wie kann der 2 fache Nachteil hieraus geschlossen werden, wurde mitgeteilt, dass man sich geirrt habe, das sei nicht der Grund.


Es gibt einen Bewerber an dem sich die Vorstellungsrunde orientieren soll.
Dieser war im Beurteilungszeitraum 2010 - 2014 in A 10 eingruppiert. Daraus ergibt sich für mich der erste Nachteil. - Nachvollziehbar.

Die zweite Bewerberin war in E 9.

Der dritte Bewerber habe A 9 Z+ inne gehabt, daraus solle sich für mich der zweite Nachteil ergeben, da diese zusammen gezählt werden. - Dies lässt sich für mich nicht nachvollziehen.

Warum werden die Nachteile zu jedem Bewerber addiert? Wie kann ich mir helfen, da ich diesen Vorgang nicht nachvollziehen kann.

Was ist eure Meinung - wie kann ich mir Rat holen?
Vielen Dank vorab schon mal Icon_rolleyes
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#2

Sind denn Bewerbungsgespräche vorgesehen oder soll nach Aktenlage entschieden werden? Den A10 Bewerber auszuwählen wäre kein Problem.

Ob allerdings ein Beurteilungszeitraum 2010-2014 ok ist...

Was für Regelungen gibt es bei Euch zur Beurteilung von Tarifbeschäftigten?
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