Der Bund regelt Eingruppierung von Vorzimmerkräften neu
#1

Ich arbeite als Chefsekretärin eines Klinikums mit 9 Standorten und rund 5300 Mitarbeitern im Vorzimmer des Geschäftsführers, wozu eine Höhergruppierung in EG 9a verweigert wurde aufgrund von angeblich nicht mind. 50% selbstständiger Tätigkeiten. 
Ich überlege was ich noch tun könnte um EG9a zu erreichen ohne meine Arbeitsstelle wechseln zu müssen, denn es gibt durchaus Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die EG9a im Vorzimmer bezahlen.
Grundsätzlich fühle ich mich wohl, allerdings unterscheidet sich EG8 von EG9 in der Endphase um 500€. Da ich weiß, dass dies zu erreichen wäre, sehe ich mich ehrlichweise schon berufen dieses Ziel auch zu erreichen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
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#2

Normalerweise werden die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in der E9a nicht erfüllt sein. Selbst die E8 werden nur bei besonderen Zusatzaufgaben erfüllt sein.

Tariflich werden die Aufgaben welche die Tätigkeit ausmachen nicht adressiert. Die Regelungen des Bundes finden keine Anwendung und sind übertariflich. Sie würden auch wohl nur eine E6 begründen können.

Du kannst mit deinem Chef nur über eine übertarifliche Lösung sprechen oder einen anderen Job suchen.

Wenn du wirklich davon ausgehst, dass die Tarifmerkmale der E9a erfüllt sind kannst du eine Eingruppierungsklage anstrengen. Aber dann dürfen es überwiegend keine Sekretariatsaufgaben sein.
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