Dienstanweisung mit sofortiger Wirksamkeit
#1

Hallo zusammen,

leider gibt es bei unserer kleinen Verwaltung z.Z. keinen PR. Dies hat zur Folge, dass der HVB eine Dienstanweisung ohne Zustimmung eines PR erlassen konnte.
Die Dienstanweisung ist mit Bekanntgabe sofort wirksam. Ist dies überhaupt rechtens?
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann Tipps zu Maßnahmen geben? Kann ein neuer PR diese Dienstanweisung wieder kündigen?
Vielen Dank schon im Voraus.

MfG
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#2

Eine Dienstanweisung kann mit sofortiger Wirkung erlassen werden.

Kündigen kann man Dienstanweisungen nicht.

Ob ein erzwingbares Recht für eine Dienstvereinbarung besteht ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Die Strategie hängt vom Inhalt der Dienstanweisung ab.
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