Dringende Geschäfte
#1

Guten Morgen!

Bei uns im Haus gibt es natürlich auf jedem Stockwerk Toiletten für die Mitarbeiter, welche diese normalerweise nach Benutzung abschließen.

Jetzt soll man die Tür nicht mehr abschließen, damit mögliche Besucher der Verwaltungsspitze nicht in die peinliche Situation geraten, danach fragen zu müssen!

Kann das verlangt werden? Dazu kommt, dass auch gewissermaßen Fremde manchmal fehlgeleitet werden und nicht bei den öffentlichen Toiletten im ersten Stock landen. Deshalb hatte man ursprünglich die Anweisung, die Tür nach Benutzung abzuschließen, was man auch gemacht hat.

Jetzt die gegenteilige Anordnung. Ohne da jemandem was unterstellen zu wollen, ist es vielen der Kollegen unangenehm, wenn da vorher fremde Leute waren. Und selbst wenn: ist es dann rechtens, einen Unterschied zwischen den Besuchern bei Kollegen und fremden Besuchern zu machen?

Frage: gibt es rechtliche Regelungen, wie das gehandhabt werden muss? Eine entsprechende Dienstanweisung existiert natürlich nicht.
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