Eingruppierung Bauamtsleiter/-in
#1

Guten Tag,
mich interessiert, ob es für die Stelle des Bauamtsleiters bundeseinheitliche Regelungen zur Eingruppierung gibt.
Konkret geht es darum, dass ich derzeit in einer Amtsverwaltung in Brandenburg als Bauamtsleiter tätig bin und diese Stelle in die Entgeltgruppe 12 eingruppiert ist.
Die gleiche Stelle in einer Stadtverwaltung in Sachsen (potentieller neuer Arbeitgeber) ist in die Entgeltgruppe 11 eingestuft.

Gäbe es für die sächsische Stelle einen Anspruch auf Eingruppierung in die E12?

Mit freundlichen Grüßen
Mathias
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#2

Nein, maßgeblich ist der TVöD. Der enthält auslegungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe, wodurch Unterschiede zwischen den Kommunen entstehen können. Ferner sind Stellen verschiedener Kommunen zumeist nicht zu 100 % gleich, auch wenn sie vielleicht gleich heißen.
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