Eingruppierung - Bewährungsaufstieg
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.

Ich bin mit der Vergütungsgruppe VII eingestellt worden und habe den Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren anerkannt bekommen. Nach dem TVöD war ich dann kurz in der E5 eingruppiert und als die 6 Jahre rum waren in die E6 gestiegen.

Jetzt habe ich eine "neue" Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, auf der die E5 steht. Mit der Begründung, dass die Stelle ursprünglich nur VII (E5) war. Ich würde weiterhin die E6 behalten, nur im Falle einer Neubesetzung würde der/die dann die E5 erhalten.

Ist das rechtens?
Kann ich das unterschreiben oder werde ich dann womöglich noch zurück gruppiert?
Auch wenn es jetzt keinen Bewährungsaufstieg mehr gibt, er wurde doch anerkannt - entspricht die Stelle dann nicht regulär der E6?
Die Begründung mit der Neubesetzung ist auch widersprüchlich. Es steht mein Name mit einer niedrigeren Entgeltgruppe drauf. Bei einer Neubesetzung muss die Stellenbeschreibung doch sowieso auf den/die Neue/n ausgestellt werden, da kann man doch dann die niedrigere E vermerken.

Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

Danke
Holger F.
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#2

Hallo,
es wurde die Stelle bewertet, nicht dein Arbeitsverhältnis. Bei der Stellenbeschreibung ist deine EG 6 hinterlegt, die Stelle ansich ist jedoch nur als EG 5 zu bewerten.
Diese ist dann auch so im Stellenplan hinterlegt.
Da Du Besitzstand hast, was deine Eingruppierung angeht bleibt alles beim Alten.

Gruß BBH
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#3

(16.02.2016, 10:12)Gast schrieb:  Hallo,
es wurde die Stelle bewertet, nicht dein Arbeitsverhältnis. Bei der Stellenbeschreibung ist deine EG 6 hinterlegt, die Stelle ansich ist jedoch nur als EG 5 zu bewerten.
Diese ist dann auch so im Stellenplan hinterlegt.
Da Du Besitzstand hast, was deine Eingruppierung angeht bleibt alles beim Alten.

Gruß BBH

Hallo,
danke für deine Antwort. Das seltsame ist nur, dass schon seit Jahren im Stellenplan auch die EG 6 steht. Icon_question

Gruß Holger
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#4

Moin,

kann es sein, dass dazu auch ein KU (Künftig umzuwandeln in EG 5) Vermerk erfasst ist? Dann wäre alles richtig.

Viele Grüße
1887
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#5

(25.02.2016, 09:47)1887 schrieb:  Moin,

kann es sein, dass dazu auch ein KU (Künftig umzuwandeln in EG 5) Vermerk erfasst ist? Dann wäre alles richtig.

Viele Grüße
1887

Hallo,
nein, da ist kein weiterer Vermerk. Deswegen wundert mich das ganze auch so und die Art wie man auf meine Unterschrift drängt bringt mich ins Grübeln, was hier bezweckt werden soll.

Gruß
Holger
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