Eingruppierung Bilanzbuchhalter?
#1

Kann man als Bilanzbuchhalter grundsätzlich eine Eingruppierung zumindest in EG 9a verlangen? Der Abschluss Bilanzbuchhalter ist doch dem Bachelor gleichgestellt, der in EG 9-12 angesiedelt ist.
Tätigkeiten in der Buchhaltung erfordern doch eigentlich permanent die Ausübung eines Ermessensspielraums, wenn es z. B. auch nur darum geht, ob man etwas für selbständig nutzbar hält und als GWG bucht oder auch nicht. So könnte man noch diverse Beispiele aufzählen, die zum Arbeitsalltag gehören.
Zitieren
#2

Zitat:"Kann man als Bilanzbuchhalter grundsätzlich eine Eingruppierung zumindest in EG 9a verlangen?"

Nein - es kommt immer auf die auszuübenden Tätigkeiten an.

Zitat:"Ist der Abschluss Bilanzbuchhalter dem Bachelor gleichgestellt?"

Nein, ist er nicht! Selbst wenn er es wäre, wäre dies tarifrechtlich ohne Bedeutung.
Zitieren
#3

In der freien Wirtschaft ist ein Bilanzbuchhalter und Fachwirt dem Bachelor gleichgestellt. Nur der öD ist hier der Meinung, dass dies nicht gleich ist und stellt den ALII wertiger dar als z.B. Bilanzbuchhalter / Fachwirt (Industrie/Wirtschaft/...) obwohl nach DQR alles die gleiche Wertigkeit hat.
Zitieren
#4

(27.01.2018, 08:33)Gast schrieb:  In der freien Wirtschaft ist ein Bilanzbuchhalter und Fachwirt dem Bachelor gleichgestellt. Nur der öD ist hier der Meinung, dass dies nicht gleich ist und stellt den ALII wertiger dar als z.B. Bilanzbuchhalter / Fachwirt (Industrie/Wirtschaft/...) obwohl nach DQR alles die gleiche Wertigkeit hat.

Hierzu die Meinung von einem öffentlich Finanzbediensteten der auch bei der IHK Bilanzbuchhalter und diverse Fachwirte prüft: Die von den auszubildenden Stellen proklamierte "Gleichstellung" der Bilanzbuchhalter oder Fachwirte mit einem Hochschulstudium ist Nonsens.

Bilanzbuchhalter und Fachwirte sind grundständig praktisch sehr gut ausgebildet. Oft schließen Absolventen eines BWL Studiums noch eine Bilanzbuchhalterfortbildung an, wenn das Rechnungswesen aus dem Studium nicht ausreicht. Ein Bilanzbuchhalter mit genügend praktischer Erfahrung kann durchaus auch in der E10 eingruppiert werden.

Entgegen ist ein Hochschulstudium die Voraussetzung für eine eigenständig-konzeptionell-vorausschauende Arbeitsweise. Im Tätigkeitsfeld eines Hochschulabsolventen sollen deshalb auch Aufgaben liegen, die sich wesentlich auf den Erfolg (finaziell, organisatorisch, o. A.) auswirken. Warum auch sonst dauert ein grunständiges Diplom- oder Bachelor-/Masterstudium ca. 5 Jahre?

M.E. geht es hier nicht darum, wer den höherwertigen Abschluss besitzt. Vielmehr ist es das Maß an erworbenem Wissen, welches in die Tätigkeit eingebracht werden kann.
Zitieren
#5

(08.11.2018, 08:47)Gast schrieb:  Im Tätigkeitsfeld eines Hochschulabsolventen sollen deshalb auch Aufgaben liegen, die sich wesentlich auf den Erfolg (finaziell, organisatorisch, o. A.) auswirken. 

Guter Gedanke (klingt auch logisch), gibt es dazu ne Quelle? Smile
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Entgeltgruppe 9a nur mit Bilanzbuchhalter möglich?
- Eingruppierung Bilanzbuchhalter E 11 TVöD?
- Eingruppierung Bilanzbuchhalter


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers