Eingruppierung Rettungsschwimmer
#1

Hallo,
ab Anfang April fange ich bei bei der Stadt als Rettungsschwimmer an zu arbeiten... Mit der Entgeltguppe 1 TVöD.
Eine andere Stadt würde mir EG 3 zahlen. Ist EG 1 rechtens oder habe ich Anspruch auf mehr?
Danke
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#2

Du hast Anspruch auf Entgeltgruppe 3 und hier dann vermutlich Stufe 1 wenn du keine Erfahrung hast.

Dies ergibt sich aus der neuen Entgeltordnung.
Abschnitt III. Beschäftigte in Bäderbetrieben
EG 3 = Beschäftigte in der Wasseraufsicht
EG 4= Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung (könnte evtl. auch in Frage kommen, je nachdem du für Aufgaben bekommst)
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