15.07.2020, 18:06
Hallo.
Was bedeutet die Formulierung: "selbstständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten (mit Ausnahme des Ausstellens von Pfändungsaufträgen und von Amtshilfeersuchen);" in der EG 10?
Ist die rechtsverbindiche Ausfertigung (Unterschrift) dieser Dokumente dann höher zu bewerten?
Was bedeutet die Formulierung: "selbstständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten (mit Ausnahme des Ausstellens von Pfändungsaufträgen und von Amtshilfeersuchen);" in der EG 10?
Ist die rechtsverbindiche Ausfertigung (Unterschrift) dieser Dokumente dann höher zu bewerten?