26.06.2023, 00:13
Wenn man als sogenannte "geeignete Person" zum Teil auch mit Kindern arbeitet, die älter als 10 Jahre sind, sowie mit Jugendlichen, wäre das dann unter Umständen ein schlagkräftiges Argument bei Eingruppierungsverhandlungen, dass man eigentlich auf Erzieher-Level tätig ist und nicht "nur" auf dem Level Sozialassistent / Kinderpfleger?
Weil zu Sozialassistenten / Kinderpflegern las ich schon mehrfach, dass diese ausbildungsbedingt üblicherweise nur im Altersbereich von 0 bis 10 Jahren arbeiten.
Hintergrund: Wer (ohne Berufsabschluss) auf dem Level Sozialassistent / Kinderpfleger arbeitet, kommt in die S3, wer auf dem Level Erzieher arbeitet, in die S4.
Klar, etwas vereinfacht ausgedrückt... (nachgelesen in den "Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst")
Weil zu Sozialassistenten / Kinderpflegern las ich schon mehrfach, dass diese ausbildungsbedingt üblicherweise nur im Altersbereich von 0 bis 10 Jahren arbeiten.
Hintergrund: Wer (ohne Berufsabschluss) auf dem Level Sozialassistent / Kinderpfleger arbeitet, kommt in die S3, wer auf dem Level Erzieher arbeitet, in die S4.
Klar, etwas vereinfacht ausgedrückt... (nachgelesen in den "Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst")