Hallo,
aufgrund der neuen TvÖD Regelung werden bei uns am Haus die Stellenbewertungen neu erstellt.
Ich wollte Einsicht in meine Stellenbewertung haben (also auch die Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale wie "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" usw... ).
Als Antwort von unserer Personalleitung bekam ich nur :
"die Bewertung ist ausschließlich Arbeitgebersache".
Was ich aber kaum glauben kann....
Stimmt das??
VG
Robert F
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Registriert seit: Jan 2011
Ob die AN eine Einsicht in die Stellenbewertung haben dürfen kann ich nicht sagen.
Aber
1. Der Personalrat hat ein Recht auf Einsichtnahme (zumindest in Bayern)
2. Du hast ein Recht auf Auskunft wie deine Stelle bewertet ist bzw. nach BAT eingruppiert wurde.
Wenn die Stellen jetzt bewertet werden stellt sich mir die Frage ob dies auch objektiv nach den jetzigen Kriterien erfolgt oder eher Arbeitgeberfreundlich.
Wenn sich bei deiner Tätigkeit nichts verändert hat, würde ich bei der Dienststelle folgende Auskünfte anfordern:
- über die Vergütungsgruppe mit Fallgruppe nach BAT die du vor der neuen EGO zugeordnet warst
- die gegenwärtige Stufe und den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges
- über evtl Zulagen wie Strukturausgleich
- über die Höhe der Sonderzahlung
Auf diese Auskünfte hast du einen Anspruch und daraus ist ersichtlich ob du einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO hast.
Die Bewertung ist tatsächlich Arbeitgebersache. Mit dem Ergebnis muss ich dann leben. Die Stellenbeschreibung aber schreibe ich als Angestellter selbst nach den mir zugeordneten Tätigkeiten. Ob die selbstständig sind und mit mega viel Fachwissen, muss ich irgendwie clever in die Stellenbeschreibung reinformulieren, sodass mir das Personalamt das glaubt. Die bewerten dann diese Beschreibung. Wenn die Stellenbeschreibung Teil der Personalakte ist, dann kannst du diese auf jeden Fall einsehen.