Einstellung trotz Ablehnung PR
#1

Hallo,

wie kann man als PR gegen eine Einstellung vorgehen.
Der Bürgermeister stellte einen neuen Kollegen ein, obwohl der PR einstimmig ablehnte.
Die Stelle war weder ausgeschrieben, noch ist eigentlich Bedarf.
Es handelte sich um einen Bekannten des BM...

Gibt es außer vor dem AG noch weitere Verfahren?
Über Rechtsaufsicht, Rechnungsprüfung?

Vielen Dank für Antworten, diesen Fall hatten wir bisher noch nie...

VG
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#2

Ihr seit in der Mitbestimmung und habt wirksam die Personalmassnahme abgelehnt? D.h. euch auf Gründe gestützt, die nach dem anzuwendenen Personalvertretungsgesetz eine Ablehnung begründen. Dies habt ihr unter Einhaltung der Formvorschriften fristgerecht der Dienststelle mitgeteilt? Dann solltet ihr mit der Dienststelle sprechen und eine Klage in Betracht ziehen.
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#3

Es ist formell alles rechtmäßig abgelaufen.
Die Frage ist jetzt, da sich anscheinend niemand traut gerichtliche Schritte einzuleiten, ob es noch andere mildere Mittel gibt?
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#4

Das mildere Mittel ist vorher noch zu sprechen und ggf. auch ein Schreiben an die Dienststelle zu senden. (Was man auch vor der Klage versuchen sollte/(muss).) Nur wenn die Dienststelle sagt ja wir haben eure Ablehnung ignoriert, weil der Bürgermeister es so wollte, dann muss man m.E. wirklich klagen.

Wenn die Ablehnung mit der hier genannten Begründung abgelehnt wurde wäre dies nach verschiedenen Personalvertretungsgesetzes ggf. unerheblich und könnte ignoriert werden.
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#5

Hallo,
der Arbeitsvertrag gilt selbstverständlich. Ohne Zustimmung des Personalrates darf der Eingestellte jedoch keine Tätigkeiten in der Dienststelle aufnehmen bis das Klageverfahren abgeschlossen ist und das Verwaltungsgericht ggf. gegen den Personalrat entscheiden hat oder dessen Entscheidung aufhebt. Hier entsteht durch den BM ein finanzieller Schaden für die Gemeinde.
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#6

Sehe ich das richtig, dass es zwei Möglichkeiten gibt hiergegen vorzugehen?

Direkt Klage vor dem AG,
Einigungsverfahren mit Einigungsstelle nach Art. 71 BayPVG - Danach Möglichkeit der Klage nach negativen Beschluss vor dem VG.
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#7

Ich versteh jetzt zwar nicht warum das von eurem Personalrat so verbissen gesehen wird aber nun gut.
Sofern ihr alle Fristen beachtet habt und der Verweigerungsgrund durch einen der in Art. 75 Abs. 2 BayPVG genannten Gründe gedeckt ist wird normal das Mitbestimmungsverfahren nach Art 70 eingeleitet.
Sofern es einen Gesamtpersonalrat gibt, geht die Sache an ihn.
Bei Gemeinden ohne Gesamtpersonalrat wird das Mitbestimmungsverfahren auf nur einer Ebene durchgeführt. D. h. ihr oder die Dienststelle könnt die Einigungsstelle anrufen.
Dann sollte man sich Art. 70 Abs. 6 ansehen. Die Einigungsstelle beschließt in den Fällen des Art. 75 Abs. 1 (unter anderem Einstellungen) eine Empfehlung an die oberste Dienststelle. In eurem Fall wäre das der Bürgermeister.
Dieser muss sich aber nicht an die Empfehlung halten. Danach wäre evtl. noch der Klageweg beim Verwaltungsgericht möglich.
Klage vorm Arbeitsgericht ist m. E. nicht möglich.
Gleich Klage vorm Verwaltungsgericht ist m. E. nur möglich wenn es kein Beteiligungsverfahren gegeben hätte.
Mit welcher Begründung habt ihr die Einstellung versagt?
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#8

(26.10.2018, 08:27)Roland schrieb:  Ich versteh jetzt zwar nicht warum das von eurem Personalrat so verbissen gesehen wird aber nun gut.

Ich kann nur hoffen, dass das von allen Personalräten "so verbissen" gesehen wird, denn es geht nicht nach dem "Nasenfaktor" sondern nach der Bestenauswahl!
Da kann es nicht sein, dass dies durch einen Dienststellenleiter ausgehebelt wird.

Rechtsgrundlage?

Wie wäre es denn mit dem Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz?
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#9

Sehe ich genauso wie mein Vorredner.
Zum Ablauf:
-Die Stelle wurde im Juli intern ausgeschrieben.
-Kein interner Bewerber hat sich beworben.
-Im August hat der BM den externen Kandidaten vorgeschlagen.
-Es fand ein Vorstellungsgespräch nur mit ihm statt, kein anderer Bewerber wurde geladen und die Stelle wurde auch nicht extern ausgeschrieben.
-Der Personalchef und auch der Abteilungsleiter Personal sprachen sich gegen die Einstellung aus.
-BM drängte aber auf Einstellung
-Personalie kam zum PR. Dieser lehnte auf Grund der Bestenauslese ab, auch weil der Vorgang geheim gehalten wurde und so kein anderer Bewerber sich bewerben konnte von Extern.
-PR lehnte einstimmig ab.
-BM schloss über Personalamt Arbeitsvertrag mit Kandidat und der Kandidat arbeitet seit Oktober im Amt auf der Stelle.
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#10

Was stand denn nun genau im Ablehnungsschreiben des PR?
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