Einstufung EG 6
#1

Guten Tag,
 
ich hoffe, dass mir jemand den konkreten Paragraphen und Absätzen helfen kann, da ich die Rechtsvorschriften nicht durchblicke.
 
Ich bin als Assistentin in EG6-Stufe 1 (TV-L, kein Bund) eingestellt. Ich habe vorher durchgängig 5 Jahre Vollzeit bei unterschiedlichen Arbeitgebern in der privaten Wirtschaft gearbeitet. Vor Einstellung in den ÖD arbeitete ich 8 Monate in einer Zertifizierungsfirma und davor 15 Monate in anderen Unternehmen als Office Managerin. Diese Berufserfahrungen zusammen sind nach meiner Ansicht ziemlich einschlägig für meine aktuelle Tätigkeit als Assistentin. Auf meine interne Anfrage zur Überprüfung meiner Stufenzuordnung wurde behauptet, dass meine 8-monatige Berufserfahrung nicht einschlägig sei. Davor liegende Tätigkeiten (inklusive 15 monatige Tätigkeit) würden zur Bewertung nicht in Betracht gezogen.Begründung: Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann angerechnet werden, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt.
 
Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich? Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?
Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?
 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
 
Freundliche Grüße
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