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#1

Hallo...ich bin Erzieherin und werde demnächst den AG wechseln. Bisher war ich in S8a Stufe 6( seit 2012). Mein zukünftiger Arbeitgeber meint nun, dass ich um in Stufe 6 zu bleiben 264 Monate Tätigkeit als Erzieher nachweisen muss. Stimmt das? Ich war doch schon so eingestuft! Kann ich die fehlenden 22 Monate irgendwie abkürzen, um von der angekündigten Stufe 5 wieder in 6 zu kommen? Danke für alle Antworten
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#2

Welcher Tarifvertrag findet beim neuen Arbeitgeber Anwendung? Erfolgt der Wechsel ohne Unterbrechung? Welcher Tarifvertrag findet beim bisherigen Arbeitgeber Anwendung? Wenn wir vom TVöD und ähnlichen Tarifverträgen ausgehen wäre nur Stufe 3 gesichert. Alles weitere ist Verhandlungssache. Zumindest für eine der Kann-Bestimmungen im TVöD käme es auf die Zeit förderlichen Tätigkeit an.
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#3

Beide Arbeitgeber haben Tvöd. Ja, der Wechsel erfolgt ohne Unterbrechung.
Spielt es keine Rolle, dass ich eigentlich schon so lang in Stufe 6 bin/war? Seit 2012?
Danke
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#4

Die Stufe könnte nach Paragraph 16 (2a) TVöD übernommen werden. Aber darauf besteht kein Anspruch. Du musst halt entscheiden ob du trotz weniger als Stufe 6 wechseln willst. Bleibt die Eingruppierung unverändert.
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#5

Danke für die schnelle Antwort!
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