12.10.2018, 11:05
Liebe Mitglieder,
ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?
So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?
Viele Grüße
ReFa
ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?
So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?
Viele Grüße
ReFa