Erschwerniszuschlag (Staub) beim Rasenmähen
#1

Hallo,
bei uns sind sehr viele Platanen im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen. Besonders bei trockenem Wetter ist dort beim Rasenmähen sehr starke Staubentwicklung. Gerade bei Platanenstaub entsteht sehr schnell Hustenreiz, Augenbrennen und Schnupfen (allergieähnliche Symptome). Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist im Sommer allerdings nicht zumutbar.
Unser Arbeitgeber will ohne entsprechendes Gerichtsurteil die Staubzulage nicht zahlen. Gibt es so ein Urteil schon? Muss man wirklich erst den Rechtsweg eingehen?
Zitieren
#2

Erschwerniszuschläge sind in den einschlägigen landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt.

Ob darin eine starke Staubentwicklung geregelt ist mag ich bezweifeln. Warum sollte ein Mund-Nasenschutz für das mähen unter den Platanen nicht zumutbar sein ?
Zitieren
#3

Körperliche Arbeit bei Hitze ist schon anstrengend (Handmäher, nicht Aufsitzmäher). Mit Mund-Nasenschutz ist es kaum auszuhalten. Außerdem durchnässt der Schweiß recht schnell den Schutz, was das Atmen erschwert und die Filterwirkung verschlechtert. Diese Erfahrung haben wir schon vor Corona gemacht.

Die Augen sind dadurch übrigens immer noch nicht geschützt. Von dem Platanenstaub brennen die manchmal noch bis in den Abend.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Erschwerniszuschlag Hochdruckreiniger
- Erschwerniszuschlag Laub sammeln
- Erschwerniszuschlag für Arbeit an Holzspalter

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers