Fürsorgepflicht des AG/Teilzeitbeschäftigung
#1

Hallo, ich bin vor fast 15 Jahren als Angestellte im Öffentlichen Dienst angefangen. Von Anfang an hatte ich nur eine halbe Stelle. In den Jahren vor dem Euro und bis zu meinem Umzug, der aus gesundheitlichen Gründen nötig war, habe ich mich eigenständig finanziert. Seit 2007 bin ich Aufstocker.

Mein Beruf macht mir sehr viel Spaß und ich bin sehr gerne dort, wo ich jetzt arbeite. Leider ist es nicht möglich, dass ich hier mehr Stunden bekomme. Da ich aufgrund von Ereignissen, die in meiner Vergangenheit passiert sind, keine starke und selbstbewusste Person bin, fällt es mir schwer, mich auf neue Dinge einzulassen und deswegen habe ich es bisher nicht geschafft, mich auf eine andere Stelle, mit mehr Stunden zu bewerben. Ich brauche, um zu funktioneren, die Sicherheit meines Arbeitsplatzes, meiner Umgebung.

Da ich weiß, dass für mich eben diese Fürsorgepflicht des AGs nicht gilt, weil ich immer teilzeitbeschäftigt war, würde ich gerne wissen ob es nicht doch Ausnahmen gibt. Vielleicht für solche wie mich, die eben nicht mal so eben aus ihrem gewohnten Umfeld raus gehen können. Solche, die mehr arbeiten möchten aber nicht mittels der Mobilität den Arbeitsplatz wechseln können. Ich möchte ja arbeiten - real sind es natürlich nicht die 20 Stunden, sondern immer 24 bis 30 Stunden, da wir nur ein Zwei-Personen-Team sind. Somit bin ich schon, was das Mehrarbeiten angeht, belastbar genug.

Eine Schwerbehinderung liegt bei mir nicht vor.
Vielen Dank im Voraus.
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