Festlegung der Personalplanung
#1

Hallo zusammen.

Ist es meinem ausscheidenden (in 2 Monaten) Chef (Hortkoordinator) gestattet, die Personalplanung für das kommende Schuljahr 2020/2021 festzulegen obwohl der Nachfolger bereits bestimmt ist und die Wünsche der Kollegen bereits mit der Leitung erörtert wurden und diese den ausscheidenden Chef in keinster Weise mehr belangen?
Es scheint als ob nur die Wünsche der "Lieblingskollegen" zum tragen kommen und der Chef hier noch ein Denkmal für die unbeliebten Kollegen setzen will.

Danke für jede kompetente Antwort.
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#2

Er darf grundsätzlich bis zum letzten Tag seine Funktion wahrnehmen. Die Planung kann auch kaum noch zwei Monate warten. Grundsätzlich kann ein höherer Vorgesetzte dort eingreifen. Je nach Inhalten der Personalplanung kann diese später angepasst werden. Auch könnte es zu Teilaspekten Mitwirkungsrechte des Personalrates geben. Zumindest Informationtsrechte.
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#3

Vielen Dank das hilft mir sehr!
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