Frauenquote nach BPersVG
#1

Hallo,

wie wird die Frauenquote nach BPersVG gehandhabt? Wir haben eine Betriebsvertretung bestehend aus 11 Mitgliedern (8 Sitze für Angestellte/3 Sitze für Arbeiter). Laut d'Hondt stehen den Frauen 4 Sitze zu.
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#2

Eine solche Frauenquote im BPersVG ist mir nicht bekannt. In einigen Landesgesetzen gibt es entsprechende Regelungen.
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#3

Im BetrVG ist die Frauenquote zwingend und nach BPersVG 'sollen' Frauen vertreten sein - BPersVG ist von 1974!
Wäre dies nicht eine Ungleichbehandlung für Frauen BetrVG versus BPersVG?
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#4

Laut BPersVG und (dem für uns gültigen) HPVG sollen (oder müssen?) die Frauen entsprechend Ihrem Verhältnis am Gesamtpersonal der Betriebsstelle auch im Personalrat vertreten sein. Wenn dies bei der letzten Wahl bzw. Zusammensetzung nicht berücksichtigt wurde, kann man dann eine neue Zusammensetzung (aufgrund des alten Wahlergebnisses) oder Neuwahlen einfordern?

Danke
Gruß hn
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#5

Das BPersVG enthält keine zwingenden Regelungen zur Vertretung der Frauen im Personalrat. Das ist aber für den Bereich des HPVG auch nicht von Bedeutung. Das HPVG enthält dagegen grundsätzlich eine Vorgabe zur Berücksichtigung der Geschlechter in Personalräten mit mindestens drei Mitgliedern (§ 13). Allerdings wird diese Regelung dann durch Satz (§ 13 Abs. 1 Satz 3) "Macht ein Geschlecht innerhalb einer Vorschlagsliste oder eine Gruppe von ihrem Recht im Personalrat vertreten zu sein, keinen Gebrauch, so verlieren sie bis zur nächsten Wahl ihren Anspruch auf Vertretung."

Es kommt also darauf an ob tatsächlich die Regelung des HPVG falsch angewendet wurden oder nicht.

Daneben spielt es dann noch eine Rolle ob fristgerecht die Wahl angefochten wurde.
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