Freier Mitarbeiter
#1

Hallo zusammen, vielleicht weiß hier jemand Rat.

Ausgangssituation in Körperschaft öffentlichen Rechts in NRW:

Ein MA reduziert Stunden, anderer MA möchte Stunden aufstocken. Beide arbeiten in gleicher Abteilung. Reduzierung wird von Geschäftsführung zugestimmt. Anstatt die Stunden Abteilungs- oder Hausintern auszuschreiben oder zu verteilen, wird für diese Stunden (50 im Monat) ein freier MA eingestellt. Arbeitsplatz wird aber hausintern sein.

Personalrat wurde ins ganze Verfahren nicht einbezogen mit der Begründung, bei freier MA hab er keine Mitbestimmung. Weder für Reduzierung der Stunden, noch Ausschreibung der freien Mitarbeiter Stelle, noch Vorstellungsgespräche und Auswahl. MA, der Stunden aufstocken wollte, wurde ebenfalls weder gefragt noch informiert und hat sich auch nicht auf Ausschreibung der freien Mitarbeit beworben - wie denn, ist ja fest angestellt.

Wie würdet ihr das einschätzen?

Gruß, Gast (MA, der Stunden erhöhen möchte)
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#2

... keine Ahnung, ob sich das, was ich hier schreibe auf deine Körperschaft übertragen lässt. In einer komm. Verwaltung (BW) würde ich das so sehen: Wenn sich für Teilzeitkräfte die Möglichkeit zur Erhöhung der AZ ergibt, sind sie (bei gleicher Eignung) zu bevorzugen. Das ergibt sich aus dem TZuBFG.
Der PR muss mitbestimmen, da es sich um eine Eingliederung in den Betrieb handelt. Ich gehe auch davon aus, dass der "Freie" einem Vorgesetzten unterstellt ist und dieser weisungsbefugt ist.
Hört sich ja fast nach "Scheinselbstständigkeit" an.
gruß Pumukel
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