Ganzheitliches Arbeiten
#1

Hallo, 

regelmäßig entbrennt bei uns die Diskussion, ob man z.B. Wohnsitze von Bürgern dem Meldeamt mitteilen muss (wenn diese vAw nach unbekannt abgemeldet wurden) oder auch offensichtliche Unrichtigkeiten (Name im Jobcenter-Bescheid falsch). Ich sehe hier eigentlich kein Problem, es zu melden, den Kollegen mangelt es aber angeblich oft an der Zeit dafür. Gibt es hier vielleicht ähnliche Problemstellungen? Anmerkung: Wir arbeiten in der leistungsgewährenden Sozialhilfe einer Millionenstadt in NRW.
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#2

Hallo,

ich arbeite nicht im sozialen Bereich, bin aber auch sehr vorsichtig, was die Weitergabe von Daten innerhalb der Verwaltung angeht. Das besonders aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Soweit ich weiß muss man aufgrund der Datenschutzgesetze und der DSGVO genau prüfen, ob Daten, die in einer Abteilung erhoben wurden, so ohne weiteres an eine andere Abteilung weitergegeben werden dürfen.

Bevor ich also Daten schriftlich weitergebe, frage ich in Zweifelsfällen zuvor unseren Datenschutzbeauftragten. Etwas anderes ist die inoffizielle, mündliche Information von Kollegen, da gebe ich in Einzelfällen schonmal einen telefonischen Tipp.

In deinen Beispielen vermute ich aber, dass die Weitergabe an das Bürgerbüro zulässig ist.
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#3

Vielen Dank! Die Daten werden jedoch nicht bei uns erhoben, sie werden lediglich verwendet und hierbei fallen u.a. aktuelle Anschriften oder Namensfehler bei anderen Behörden auf. Diese Unrichtigkeiten werden der anderen Behörde mitgeteilt. Ich berufe mich bisher immer auf den Amtsermittlungsgrundsatz, da Personen mit Anschrift unbekannt vAw behördlich gesucht werden. Datenschutzrechtlich habe ich in der Behörde keine Bedenken, mir geht es einzig darum, ob und wie Kollegen aus der Verwaltungsszene das bewerkstelligen.
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