Geburtsort im Ausweis
#1

Gibt es eine Vorgabe, wie ein Geburtsort im Ausweis geschrieben werden muss? Meine Kollegin meint, dass in dem Geburtsort keine Punkte stehen dürfen (z. B. Bad Homburg v. d. Höhe = Bad Homburg v d Höhe). Stimmt das? Und wenn ja, wo ist das vorgegeben? Ich kann weder im Personalausweis-, im Passgesetz noch in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften etwas finden. Icon_rolleyes
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#2

Hallo,
ich denke, die Begründung/Herleitung liegt hier in der Verbindung zu denen lt. Melderecht gespeicherten Daten:

§ 5 (2) Ziff. 4 PAuswG – (Tag und Ort der Geburt) verweist hinsichtlich der Angabe und Schreibweise des GebOrtes im Kommentar auf DSMeld-Blatt 0602:
(Der Geburtsort ist so anzugeben, wie er sich aus den Meldeunterlagen ergibt; nach Möglichkeit sind die Eintragungen in den Personenstandsregistern zu übernehmen… [Was ja durch die Vorlage von Personenstandsurkunden bei der Antragstellung möglich wird.)
Danach sind "...Zulässige alphanumerische Zeichen:
   • alle Buchstaben und Ziffern sowie - . ’ / ( ) Leerzeichen
   • in der ersten Stelle nicht zugelassen - ’ / ( ) .

Demnach: Punkte sind möglich, aber eben nicht an der ersten Stelle der Geburtsortes. Ohne Punkte und Klammern wären Abkürzungen und nähere Kennzeichnungen gar nicht möglich :-)

Ich hoffe, ich konnte helfen
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#3

Das hilft mir schon. Vielen Dank!!!!
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