Hallo zusammen! Gibt es in eurer Dienststelle BGM-Angebote (Gesundheitsprävention in Form von sportlichen Angeboten, Vorträgen, Gesundheitstage)? Wenn ja würde mich interessieren, wie die dafür genutzte Zeit bei euch geregelt ist: Handelt es sich generell immer um Dienstzeit; gibt es nur bestimmte Angebote im Rahmen der Dienstzeit; gibt es gar keine Dienstzeit für BGM; gibt es ein Jahres-Zeitkontingent für BGM? Ich freue mich über Rückmeldung aus allen möglichen Bereichen und hoffe auf neue Ideen. Vielen Dank im Voraus!
Wir haben ein sehr weit ausgebautes BGM.
Es gibt
-Kurse während der Arbeitszeit (z.B. Anti-Stress-Training, Rückenschule, "Aktiv-Pausen am Arbeitsplatz")
- Krankenkassenfinanzierte Präventionskurse mit Prämienleistung des Arbeitgebers außerhalb der Arbeitszeit
- einen jährlichen Gesundheitstag, wo alle Mitarbeiter teilnehmen können und unterschiedliche Angebote ausprobieren können.
Beatrix
Vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch interessieren, wie das mit den Kursen während der Arbeitszeit geregelt wird: Ist die Zeit unbegrenzt oder gibt es ein jährlich begrenztes Zeitbudget? Wenn ja, wie wird das technisch umgesetzt?
Zum Zeitbudget kann ich leider nichts sagen. Ich wüsste aber nicht, dass es da irgendwelche Vorgaben/Beschränkungen gibt und auf jeden Fall gibt es keine "technischen" Lösungen. Wir haben nur eine webbasierte Kursplanung mit Anmeldung in unserem Intranet.
Beatrix
Bei uns (Kommune in NRW) zählen alle Angebote als Arbeitszeit, auch wenn Kurse außerhalb der normalen Dienstzeit stattfinden, wie z.B. freitags nachmittags oder am Wochenende oder auch montags von 18-19 Uhr.