Gesundheitsmanagement
#1

Hallo zusammen! Gibt es in eurer Dienststelle BGM-Angebote (Gesundheitsprävention in Form von sportlichen Angeboten, Vorträgen, Gesundheitstage)? Wenn ja würde mich interessieren, wie die dafür genutzte Zeit bei euch geregelt ist: Handelt es sich generell immer um Dienstzeit; gibt es nur bestimmte Angebote im Rahmen der Dienstzeit; gibt es gar keine Dienstzeit für BGM; gibt es ein Jahres-Zeitkontingent für BGM? Ich freue mich über Rückmeldung aus allen möglichen Bereichen und hoffe auf neue Ideen. Vielen Dank im Voraus!
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#2

Wir haben ein sehr weit ausgebautes BGM.
Es gibt
-Kurse während der Arbeitszeit (z.B. Anti-Stress-Training, Rückenschule, "Aktiv-Pausen am Arbeitsplatz")
- Krankenkassenfinanzierte Präventionskurse mit Prämienleistung des Arbeitgebers außerhalb der Arbeitszeit
- einen jährlichen Gesundheitstag, wo alle Mitarbeiter teilnehmen können und unterschiedliche Angebote ausprobieren können.

Beatrix
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#3

Vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch interessieren, wie das mit den Kursen während der Arbeitszeit geregelt wird: Ist die Zeit unbegrenzt oder gibt es ein jährlich begrenztes Zeitbudget? Wenn ja, wie wird das technisch umgesetzt?
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#4

Zum Zeitbudget kann ich leider nichts sagen. Ich wüsste aber nicht, dass es da irgendwelche Vorgaben/Beschränkungen gibt und auf jeden Fall gibt es keine "technischen" Lösungen. Wir haben nur eine webbasierte Kursplanung mit Anmeldung in unserem Intranet.

Beatrix
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#5

Bei uns (Kommune in NRW) zählen alle Angebote als Arbeitszeit, auch wenn Kurse außerhalb der normalen Dienstzeit stattfinden, wie z.B. freitags nachmittags oder am Wochenende oder auch montags von 18-19 Uhr.
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