Gesundheitstag
#1

Bei uns findet zum 2. Mal ein sogenannter Gesundheitstag statt. Hier werden Gesundheitschecks, Gesundheitskurse, Fahrradtouren etc. angeboten. Die Verwaltung ist an diesem TAg geschlossen.
Nun meine Frage: Dieser Gesundheitstag findet immer dienstags statt. Ich arbeite an 4 Tagen teilzeit. Dienstags habe ich immer frei.
Da ich am Gesundheitstag teilnehmen wollte, bot ich an, meinen freien Tag (Dienstag) in dieser mit Mittwoch zu tauschen. Der Arbeitgeber untersagte jedoch ein tauschen und bot mir an, in meiner freien Zeit (!) am Gesundheitstag teilzunehmen.

Habe ich als Teilzeitkraft das Recht im Rahmen meiner Dienstzeit am Gesundheitstag teilzunehmen?
Zitieren
#2

Ich würde sagen, es ist eine "betriebliche Veranstaltung". Die Mitarbeiter haben das Recht, an dieser teilzunehmen oder ihrer üblichen Arbeit nachzugehen. Also nimmst Du entweder teil oder deinen freien Tag!
Wie sieht es denn bei den anderen Kollegen mit der Anrechnung der Arbeitszeit aus? Also bekommt z.B. ein Vollbeschäftigter 8h gutgeschrieben und ein Teilzeitbeschäftigter nur die 6h, die er sonst arbeiten würde?
Was sagt der Personalrat?
Zitieren
#3

Warum sollte der AG jemanden bzw. einen MA freistellen, wenn der MA sowieso frei hat?
Es geht darum, dass die an diesem Tag i.d.R. arbeitenden MA freigestellt werden, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei den MA, die an diesem Tag sowieso nicht arbeiten, ist eine Freistellung also nicht notwendig. Eine andere Ansicht ist wirklich sehr subjektiv.

Es sollte honoriert werden, dass der AG eine derartige Veranstaltung anbietet.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers