Grundbuch Auflassungsvormerkung Verjährung
#1

Ich hab da mal einen "netten" Fall zur Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch:

Die Eigentümer verkauften Flächen an einen Bauträger. Dieser ist insolvent. Die Verträge wurden soweit vollzogen, dass nur noch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auf den insolventen Bauträger) hätte durchgeführt werden müssen. Das heißt, der Kaufpreis wurde bereits bezahlt. Der beurkundende Notar hat jedoch die Eigentumsumschreibung nicht veranlasst, weil er nicht bezahlt wurde. Diese Kosten will Keiner tragen, nicht der Insolvenzverwalter, nicht die Gläubiger, die Eigentümer lt. Grundbuch auch nicht.

Können die Eigentümer lt. Grundbuch, die ja bereits den Kaufpreis erhalten haben die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen, weil die die 10-Jahres-Frist für die Auflassung (Eigentumsübertragung) bereits seit über 5 Jahren abgelaufen ist? Wenn ja, reicht ein Antrag der Eigentümer oder ist die Hilfe eines Notars erforderlich? Wenn Notar erforderlich, muss es dann der Notar sein, welcher den Kaufvertrag beurkundet hat?

Eine Rückabwicklung der Kaufverträge ist nicht möglich, weil der Insolvenzverwalter dies nicht will. Inwieweit der Einbehalt des Kaufpreises bei einer möglichen Löschung der Auflassungsvormerkung legal ist, steht erst einmal außen vor.

Vielen dank im Voraus.
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#2

Falsches Forum? Das hat jetzt nicht wirklich was mit Kommunen zu tun sondern mit Grundbuchamt (Amtsgericht) bzw. BGB.
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