Höhergruppierung EWO
#1
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Servus,

ich bin momentan im ewo in eg 5 stufe 2. ab nov in eg 5 stufe 3. hab im august 07 ausgelernt, seit dem in dieser gruppe. bin im ewo seit anfang 07. möchte nun in rg 6, meine kollegin ist dort eingruppiert. mein chef meint, er muss 6 jahre warten, bis er mich in eg 6 eingruppieren kann. stimmt doch nicht, es gibt doch im tvöd mit 20% selbstständiger arbeit und der benötigten ausbildung. das alles habe ich ja dank meiner verwaltungsangestelltenausbildung. eine stellenbeschreibung gibt es bei uns nicht. was kann ich dagegen machen? bitte um hilfe
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#2

Moin moin aus´m Norden,

meiner meinung nach geht das gar nicht mit e 5, bei uns ist ein mädel in e 5 und eins in e 6.

ich habe im tvöd auch das mit den 20 % gelesen.

Wenn chef nicht will oder es vielleicht auch nicht besser weiß....

Tipp von mir: erkundige dich doch bitte mal nach der Bearbeitungszeit eines Antrages auf Höhergruppierung.

Wenn sie den ablehnen, hast du zumindestens eine fundierte antwort darauf, warum sie dich nicht besser bezahlen wollen / können.

übernimmst du denn Aufgaben, die höherwertig sind?

LG

Hamburger Deern
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#3

Hallo!
im Meldeamt ist es tariflich sehr schwierig, in die EG 6 zu kommen. Ihr habt ja Recht mit den 20 % selbständige Leistung. Damit ist aber nicht "selbständiges Arbeiten" gemeint, denn das sollte ja eigentlich jeder tun. Im Tarifvertrag heißt selbständige Leistung das "Einbringen einer eigenen geistigen Initiative". Puuh. Das bedeutet im Klartext, dass man Abwägungsprozesse durchführen muss, vielleicht einen Ermessensspielraum hat (wie geht es weiter? welche Alternativen habe ich?). Im Meldeamt ist aber fast alles festgelegt. Leider! Da muss ein Ausweis so und nicht anders ausgestellt werden, die Meldevorschriften sind auch eindeutig und lassen keinen Spielraum zu. Auch im Lohnsteuerwesen habt ihr keine Entscheidungsbefugnisse. Das ist das Problem. Für das Meldewesen gibt es auch schon viele Gerichtsurteile, die das so bestätigen. Ich weiß, dass es auch Städte gibt, die mehr bezahlen, aber entweder kennen die sich im Eingruppierungsrecht nicht aus oder es ist Absicht, um gute Leute zu halten (da gibt es teilweise sogar Empfehlungen der Arbeitgeberverbände, sich über das Tarifrecht hinwegzusetzen). Zum Schluss: Ihr dürft nicht vergessen, dass die Eingruppierungsvorschriften noch aus den 60er Jahren sind. Da sah die Welt noch anders aus...
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#4

Nach meiner Kenntnis sind Sachbearbeiter im Einwohnerwesen in den meisten Kommunen in EG 6 eingruppiert. Bei uns hat man die Stellen seinerzeit nach BAT Vc (entspricht EG ( TVöD) bewertet, um eben Leute zu finden, die eine hohe Motivation mitbringen. Persönliche Höhergruppierungsanträge bringen nach meiner Erfahrung wenig. Besser wäre ein Antrag der Amts- bzw. Fachbereichsleitung und zuvor eine Umfrage bei vergleichbaren Kommunen, wie´s dort mit der Eingruppierung steht.
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#5

014

Also ich hab da noch etwas rausbekommen:

Die vom Personalrat hatten gesagt, dass man gucken muss, was man direkt macht:
Beispiel bei uns: 1 Kollegin ist in E 5, macht Meldeangelegenheiten aber auch:

Fundbüro (Ordnungsangelegenheiten =OA), Stellschilder (OA), Sondernutzung (OA), Gestattungen (OA), Schornsteinfeger (OA), Markt , Wochenmarkt (OA), etc. Das alles zusätzlich.

Da muss man doch dann gucken, inwieweit sie auch Arbeiten aus dem Bereich Ordnungsamt macht. Diese werden schließlich höher bewertet und entsprechend entlohnt.

Bei uns fand nicht wirklich eine offizielle Anfrage über Amtsleiter bei anderen Behörden im Umkreis statt.

Es es durch diverse Austausch-Treffen bekannt, dass 8 Kommunen um uns rum ihre Mitarbeiter aus den EMAs besser bezahlen...

Ich glaube, bei uns will man das nicht. Oder die gucken wegen Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren, blöd nur wenn sie immer nur Leute einstellen, die auf 1 oder 2 Jahre befristet sind...

LG

Hamburger Deern
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#6

Bewährungsaufstiege gibts nicht mehr.
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#7

doch gibt es

bei der arge wurden wir kollegen nach 3 jahren neu bewertet.

ich bin mittlerweile wieder "zu hause" und habe die 3 jahre um einen monat verpasst.

meine kollegin, de noch da ist hat nach weihnachten 1000 netto nachzahlung erhalten.....


LG

Hamburger Deern
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#8

Die gabs nur bis Ende 2009, also die Bewährungszeit mußte bis dahin abgelaufen sein. Aktuell gibts die nicht mehr, es sei denn bei den Tarifverhandlungen kommt noch was, was ja angestrebt ist.
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#9

Hallo und S10347

bei uns im Bürgerbüro bewegen sich die Kolleginnen zwischen EG 6 und EG 9. Im interkommunalen Vergleich liegen Sachbearbeiter/Innen in den Bürgerbüros im Mittel bei EG 8 (je nach Aufgabenzuschnitt / Selbständigkeit und Verantwortungsbereich).

Gruß
aus Mitteldeutschland
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