Höhergruppierung - Personalrat stimmt nicht zu
#1

Liebe Forumsmitglieder, 014

vielleicht könnt Ihr mir helfen bzw. einige Tipps geben:

Ich bin kommunale Angestellte. Seit 2007 in EG 8, seit Mitte 2012 mit Zulage nach EG 9. Allerdings nehme ich jetzt schon ca. 2 Jahren Aufgaben nach EG11 wahr. Nach Aussage meines Chefs sowie des Personalamtes soll nach Lehrgangsabschluss II die Höhergruppierung nach EG11 erfolgen. Mit dem Angestelltenlehrgang II bin ich im Frühjahr fertig und der GVP nach EG 11 liegt auch bereits vor.

Nun muss mein Fall noch durch die "Bewertungsrunde" beim Personalrat. In der letzten Woche gab es vorab die Aussage, dass das Überspringen der Entgeltstufen für mich nicht möglich sei, da das "den sozialen Frieden unter den Mitarbeitern" stören würde (?!). Mir sind nach kurzer Nachfrage unter Kollegen bereits 5 Fälle bekannt, bei denen mind. eine Entgeltgruppe übersprungen wurde und das werden ja sicherlich nicht die Einzigen sein ...

Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll. Im Rahmen der Gleichbehandlung finde ich es etwas merkwürdig, dass es scheinbar jede Menge solcher Fälle gibt und es bei mir nun ein Problem darstellen soll. Icon_confused

Viele Grüße und danke
J.
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#2

Das ist doch völliger Unsinn. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, muss die tarifgerechte Eingruppierung erfolgen. Ein Personalrat, der Höhergruppierungen ablehnt, kann nicht mehr alle Latten am Zaun haben. Es ist total belanglos, ob da Entgeltgruppen übersprungen werden oder nicht. Eine gerne angeprangertes Argument von Dienststellenleitungen, die eine tarifgerechte Eingruppierung verweigern wollen. Aber auch da greift es im Ernstfalle nicht. Catwizel
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#3

Ich stimme der Aussage zu, das der PR nicht alle Latten am Zaun hat und das sage ich selbst als PR Vorsitzender. Die Höhergruppierung ist mit der Absage ja nicht vom Tisch. Der PR muss seine Absage begründen und dann muss die nächst höhere Instanz angerufen werden (GPR, BPR, HPR, je nachdem wie eure Struktur aussieht). Sollte es wiedererwarten weitere Ablehnungen geben ist irgendwann das Schiedsgericht dran. Wenn der PR diese Strecke gehen will, dann viel Spaß für ihn ;-)
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#4

Natürlich kann man schnell sagen, dass der PR nicht alle "Latten am Zaun" hat. Besser wäre natürlich, wenn man alle Hintergründe kennt. Eine Dienststelle setzt schon mal gerne ihren Favoriten kommissarisch auf eine Stelle, gewährt eine Zulage und wartet ab. Später versucht sie dann diese Stelle ohne Stellenausschreibung mit diesem Favoriten zu besetzen. Das würde natürlich den sozialen Frieden unter den Mitarbeitern stören. Hier hat der PR auch gute Chancen eine Stellenbesetzung zu verhindern, da er auf eine Ausschreibung bestehen kann. Wenn dann der gesetzte "Favorit" die Stelle im Auswahlverfahren erhält, dann ist das so.
Das weiß natürlich auch ein PR Vorsitzender, sieht aber nicht so gut aus.
Liebe Grüße
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#5

Eine zugewiesene Stelle kann natürlich auch im Laufe der Zeit durch Übertragung zusätzlicher Aufgaben "wachsen", so dass sie neu zu bewerten ist.
Verdächtig wäre es aber schon, dass eine Stelle von EG8 nach EG 11 neu bewertet wird. Die Frage bleibt also, wie ist denn der Stelleninhaber auf diese Stelle gekommen?
LG
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#6

Hallo,

leider scheint es im öD traurige Realität zu sein, dass man den sozialen Frieden stört, wenn man eine Entgeltgruppe überspringen möchte. Streng genommen geht das aber nicht zu Lasten des sozialen Friedens - was kann der fleißige Arbeitnehmer so wie du dafür, wenn alle anderen sich auf ihrem Erfolg ausruhen. Da das Damoklesschwert ohnehin gerade über dem öD kreist, sollte man sich genau überlegen, ob man als fachlich versierte Kraft diesen AG behält oder ob es nicht auch ein Wechsel tut - schließlich sind wir als AN nun mangels Fachkraft nicht mehr so abhängig vom AG wie es früher noch war.
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#7

Hallo KVOLSoz:-) Das stimmt jedoch nicht so ganz, denn ohne Probleme und finanzielle Einbußen können nur verbeamtete Kolleginnen/Kollegen einen entsprechenden Wechsel angehen. Als tariflich Beschäftigte/r wirst Du automatisch zurück gruppiert bei einem Wechsel und verlierst dadurch mehrere Hundert Euro Gehalt. Eine sehr blöde Geschichte, denn dadurch ist man im Endeffekt wieder gelackmeiert und denen ausgeliefert. Catwizel
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#8

Bei einer Höhergruppierung wird man zurück gruppiert? Das macht keinen Sinn ...Wenn ich wechsle, habe ich sogar am Ende mehr übrig, als vorher - Voraussetzung ist natürlich die hier thematisierte Höhergruppierung. Man will sich ja beruflich verbessern und nicht am Ende schlechter da stehen, weil man den Arbeitgeber wechselt ...
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