Höhergruppierung Rückwirkend
#1

Hi, 

vielleicht kennt jemand die Antwort , 

Person1 hat im April 2018 die Erfahrungstufe E6/4 erhalten

Zudem wurde jetzt in Monat 7 eine Höhergruppierung auf E7 genehmigt, Rückwirkend zum Januar 2018.

Der Antrag zur Höhergruppierung wurde im November 2017 gestellt.

Welche E7 Erfahrungsstufe wird Person1 bekommen? Eher die E7/4 , oder die E7/3 oder sogar nur die E7/2 da bei Antragsstellung die Person ja in E6/3 war , jetzt aber bereits E6/4 besitzt , Stichwort "Bestandsschutz?"

Greift hier der Brutto Bestandsschutz aus E6/4 ?? oder zählt das Antragsdatum wo die E6/3 aktiv war?
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#2

(31.07.2018, 09:20)Gast schrieb:  Hi, 

vielleicht kennt jemand die Antwort , 

Person1 hat im April 2018 die Erfahrungstufe E6/4 erhalten

Zudem wurde jetzt in Monat 7 eine Höhergruppierung auf E7 genehmigt, Rückwirkend zum Januar 2018.

Der Antrag zur Höhergruppierung wurde im November 2017 gestellt.

Welche E7 Erfahrungsstufe wird Person1 bekommen? Eher die E7/4 , oder die E7/3 oder sogar nur die E7/2 da bei Antragsstellung die Person ja in E6/3 war , jetzt aber bereits E6/4 besitzt , Stichwort "Bestandsschutz?"

Greift hier der Brutto Bestandsschutz aus E6/4 ?? oder zählt das Antragsdatum wo die E6/3 aktiv war?

Die Schilderung ist etwas wirr!
Es gab nur eine einzige Möglichkeit einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Nämlich den, nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wirkt jedoch IMMER auf den 1.1.2017 zurück. Somit ist ALLES, was nach dem 1.1.2017 passiert ist, quasi "nicht passiert".

Sollte allerdings eine Veränderung der übertragenen Tätigkeiten eine Höhergruppierung ausgelöst haben, erfolgt diese seit März 2017 Stufengleich bei Neustart der jeweiligen Stufenlaufzeit.
Das heißt also in dem geschilderten Fall, dass es im Januar von 6/3 in 7/3 ging bei Neustart der Laufzeit.

All dies gilt selbstverständlich nur im Bereich TVöD-VKA.
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#3

Hab da auch mal eine Frage und folgende

Zeitraum 01.01.2017 bis 31.04.2018 = E6/3
Zeitraum 01.05.2017 bis jetzt = E6/4

Hochergruppierung Antrag abgegeben = 12/2017
Hochergruppierung jetzt Rückwirkend genehmigt zum 01.01.2017

Das jetztige Brutto in E6/4 ist ja höher als das Brutto in E7/3

Auch wenn die Höhergruppierung zum 01.01.2017 auf E7/3 wirkt, gab es dann eine "Überzahlung" ab Mai 2018 für die E6/4 ?

Wird man eventuell dann auf E7/4 angehoben?
Welche Nachzahlung bekommt man vom 01.01.2017 bis jetzt? Ist das dann genau die Differenz von E6/3 zu E7/3 falls man die E7/3 bekommt ?, würde dann ja ca. 80 Euro Brutto ausmachen und das MAL 19 Monate (01.01.2017 bis 07/2018)

Danke für Antworten
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#4

Es erfolgt ein Rückrechnung. Für die Monate Januar-März das Plus aus E7 Stufe 3 gegenüber E6 Stufe 3. Für die Monate danach das Minus aus E6 Stufe 4 zu E7 Stufe 3. Es gibt keinen Anspruch auf einen höheren Betrag, weil man formal nie die Stufe 4 erreicht hatte. Der Fehler wird nun mit der nachträglichen Höhergruppierung korrigiert.

Zentrale Frage ist tatsächlich weshalb es zur Höhergruppierung kommt und weshalb zu dem Zeitpunkt. Wenn die Tätigkeiten wirksam übertragen waren dann müsste die korrektur ggf. weiter Rückwirkend erfolgen. Wenn nicht kann man schauen ob man es auf nach dem Stufenaufstieg geschoben bekommt. Was war es für ein Antrag?
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#5

Das war irgendwas mit "Umsetzung der neuen Entgeltordnung TVöD-VKA" . Muss da meinen Bekannten nochmals fragen , der kennt sich mit PC nicht so super aus und fragte ob ich da was weiß. Er arbeitet halt mehr draußen als am PC und ihn betrifft das mit der E6/E7
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