22.07.2024, 09:48
Wenn ich von einer Landesbehörde zu einer Kommunalverwaltung wechsle innerhalb des Jahres, wie wird dann mit der Jahressonderzahlung verfahren ? In dem Text, den ich gefunden habe, steht man muss bis einschließlich 1.12. des Jahres bei einer öffentlichen Behörde angestellt sein. Das sind aber beide. Könnte ich also ohne Verlust z.Bsp. zum 1.11. den Wechsel vornehmen oder kann ich frühestens am 2.12. eine neue Stelle beginnen ?