Jahressonderzahlung
#1

Wenn ich von einer Landesbehörde zu einer Kommunalverwaltung wechsle innerhalb des Jahres, wie wird dann mit der Jahressonderzahlung verfahren ? In dem Text, den ich gefunden habe, steht man muss bis einschließlich 1.12. des Jahres bei einer öffentlichen Behörde angestellt sein. Das sind aber beide.  Könnte ich also ohne Verlust z.Bsp. zum 1.11. den Wechsel vornehmen oder kann ich frühestens am 2.12. eine neue Stelle beginnen ?
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#2

Man hat nur Anspruch für das Arbeitsverhältnis was am 1.12. besteht. Hier also die Kommune und auch nur anteilig für die Monate in der man in der Kommune angestellt ist. Bei Wechsel zum 1.11. also 2/12 der Jahressonderzahlung nach TVöD gemäß dem Arbeitsverhältnis bei der Kommune.
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