Kommunaler Vollzugsdienst E7 Gruppe ?
#1

Hallo, ich bin seit 3 Jahren im Kommunalen Vollzugsdienst beschäftigt.
Meine Eingruppierung war zunächst E6 / 4 und dann wurde ich in die E7 eingruppiert.
Informiere ich mich aber über ähnlich große Kommunen mit gleichen Aufgaben, sehe ich dass diese mit E9a eingruppieren.
Meine Gewerkschaft schüttelt da den Kopf darüber, deren Meinung ist, dass dies völlig untergruppiert ist.
Zum einen lautet meine Frage wie die Rechtslage bei eine Klage steht.
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#2

Es kommt ggf. auf die organisatorische Ausgestaltung an. Ggf. kann auch eine Rolle spielen welcher Zeitanteil tatsächlich Tätigkeiten unterwegs sind und welche Zeitanteile am Schreibtisch. Außendienst mit umfassender Zuständigkeit mit einem Zeitanteil von mindestens 50% sollte grundsätzlich zu E9a führen. Wichtig ist nun erstmal die entsprechende Bezahlung geltend zu machen. Dabei sollte dich deine Gewerkschaft unterstützen.
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#3

Kannst mich gerne mal anschreiben.
Habe eine Höhergruppierung von EG 6 auf 9a erfolgreich vor Gericht durch.
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