20.09.2007, 09:47
Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.
Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?
Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?