Laufbahn zum Beamten oder Angestellter bleiben?
#1

Hallo zusammen,

ich stelle mir zur Zeit folgende Frage:
Ich bin Verwaltungsfachangestellter in der Kommunalverwaltung und habe anschließend den Angestelltenlehrgang II absolviert. Ich bin in Entgeltgruppe 6 eingruppiert mit Aussicht auf eine Sachgebietsleiter - Stelle mit EG 9 in ca. 3 Jahren

Nun frage ich mich, ob es sich lohnt quasi erneut eine "Ausbildung" zu machen und zwar die Laufbahn des gehobenen Dienstes (3 Jahre).

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Ablauf (Vfak, AL II, Beamter)? Wie sieht ihr es?

Danke Gruß Sebastian
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#2

Ich weiß nur, dass bei uns einmal ein Angestellter, der jahrelang bei uns beschäftigt war und dann noch die Ausbildung zum gehobenen Dienst gemacht hat, nach dessen erfolgreichem Abschluss nicht übernommen wurde, sondern plötzlich auf der Straße stand. Fand ich eine Schw... Das Risiko hast Du dann also.

Meines Wissens sind nichttechnischer gehobener Dienst und Angestelltenlehrgang 2 auch gleichwertig, daher macht das für mich keinen Sinn.
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#3

Du hast bereits den Abschluss, der für den geh. Dienst erforderlich ist. Durch das Studium hast Du nur den Vorteil, dass der direkte Weg zum Master noch freistehen würde.

Aber verdienstmäßig ist der Abschluss in vielen Behörden gleichwertig. Es kommt aber eigentlich nicht vor, dass man Angestellte geh. Dienst noch verbeamtet.

Wenn Du besser verdienen und nicht warten willst, kannst du dich mit dem AL II auch einfach anderswo bewerben! Es sind für diese sehr viele interessante Stellen ausgeschrieben, im Gegensatz zum Beruf VFA, wo es zu 98% nur öde Stellen für gibt.
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#4

Hallo,
naja den "Abschluss" für den gehobenen Dienst habe ich ja nur durch den AL II der mich berechtigen würde das duale Studium im gehobenen Dienst zu beginnen.

Kann ich durch das Studium den Master machen und somit in den höheren Dienst gelangen?

Oder muss ich dann wieder die Laufbahn des höheren Dienst machen, nachdem ich die des gehobenen absolviert habe?

Viele Dank schonmal und viele Grüße


Seb.
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#5

014 Hallo,
Du willst in den gehobenen Dienst oder gar in den höheren Dienst und stellst solche Fragen? Mal ehrlich, das kannst Du doch alles selber nachlesen. Icon_wink
Als Angestellter hast Du eben den Vorteil, dass Du nicht jedes Beförderungsamt durchlaufen musst. Du bekommst sofort Dein Geld nach der Entgeltgruppe, die der Stelle entspricht. Die Entscheidung kann Dir aber niemand abnehmen.
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#6

Naja, mit dem Thema Beförderungsamt hast du schon Recht.
Aber meinst du nicht, dass man als Beamter soviele Vorteile hat gegenüber Angestellen?
Angefangen bei der Krankenversicherung, Bezahlung ganz abgesehen von der Pension. Letzteres halte ich in der heutigen Zeit als besonders wichtig.
Außerdem denke ich, dass man als Beamter im gehobenen Dienst durchaus schneller "weiterkommt" als wenn man mit dem AL II als Angestellter weitermacht.

Häufig sind die Stellen so ausgeschrieben, dass wenn ein Angestellter den Job macht er fast genausoviel verdient wie ein Beamter. Nur das der Beamter natürlich netto deutlich mehr rausbekommt als der Angestellte.


Weitere Meinungen zu diesem Thema???

Danke
Seb.
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